PEQ-Methodik

Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Ärzte und Kliniken befragen ihre Patientinnen und Patienten, um Verbesserungspotenziale aufzudecken, Patientinnen und Patienten erhoffen sich wichtige Hinweise für die Auswahl eines geeigneten Gesundheitsanbieters. Gemeinsam mit dem Schweizer Verein Outcome hat die Bertelsmann Stiftung deshalb den "Patients' Experience Questionnaire" entwickelt. Die Publikation beschreibt die Entstehung und Verwendung des PEQ und liefert Informationen zum Umgang mit Patientenerfahrungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Der Patients' Experience Questionnaire: Patientenerfahrungen vergleichbar machen.
Patients‘ Experience Questionnaire (PEQ) Ausschnitt-aus der Publikation (PDF)

Im Methodikdokument finden Sie alle Informationen zur Entwicklung des Fragebogens und zu den Auswertungen der Patientenrückmeldungen: Methodikdokument

Fagebogen

Die Weisse Liste gemeinnützige GmbH stellt Krankenhäusern den Fragebogen kostenlos zum Download zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung der Fragebögen ausschließlich für das interne Qualitätsmanagement und mit Nutzungsbedingungen verbunden ist. Die ausschließlichen Rechte liegen bei der Weisse Liste gemeinnützige GmbH. Hier geht es zum Fragebogen-PEQ.

Nutzungsbedingungen für den Patients´ Experience Questionnaire (PEQ)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts Weisse Liste ist der Betrieb eines Internetportals, das der Information von Patientinnen und Patienten dient. Dieses Internetportal wird von der Weisse Liste gemeinnützige GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Bertelsmann Stiftung, betrieben. Ziel der Weissen Liste ist es, die Leistungsangebote und die Qualität verschiedener Leistungserbringer für Patienten transparenter zu machen. Im Rahmen der Durchführung des Projektes wird es Kooperationspartnern der Weisse Liste gemeinnützige GmbH ermöglicht, über ihre Internetseite Zugriff auf die Projektdatenbank zu nehmen.

In der Weissen Liste werden neben Strukturinformationen über akutstationäre Einrichtungen auch die Behandlungsqualität und die Erfahrungen von Patienten abgebildet. Mit dem Patients’ Experience Questionnaire (PEQ) steht ein Kurzfragebogen zur Verfügung, der Patientenerfahrungen wissenschaftlich fundiert erfasst und vergleichbar macht. PEQ geht auf eine gemeinsame Initiative der Bertelsmann Stiftung und des Schweizer Vereins Outcome zurück und wurde in mehreren Sprachen entwickelt. Die Weisse Liste gemeinnützige GmbH verwendet eine eigens für Deutschland entwickelte Version.

§ 2 Urheberrecht/ Nutzungsumfang

  1. Die Rechte an PEQ, in der für Deutschland entwickelten Version, liegen ausschließlich bei der Weisse Liste gemeinnützige GmbH.
  2. Mit dem Download des PEQ räumt die Weisse Liste gemeinnützige GmbH dem Krankenhaus unter dem Vorbehalt der nachfolgend genannten Voraussetzungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Durchführung einer Patientenbefragung ein.
  3. PEQ darf für das interne Qualitätsmanagement eines Krankenhauses frei verwendet werden. Die Ergebnisse dürfen darüber hinaus nicht für weitere Zwecke verwendet und/oder veröffentlicht werden.
  4. Eine Vervielfältigung des PEQ zum Zwecke der Durchführung einer Befragung ist ausdrücklich erlaubt.
  5. Eine inhaltliche Bearbeitung, eine Weitergabe an Dritte sowie eine kommerzielle Verwendung des Instruments sind ausdrücklich nicht gestattet.

§ 3 Haftung der Weisse Liste gemeinnützige GmbH

Die Weisse Liste gemeinnützige GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Qualität der Ergebnisse, die unter der Verwendung des PEQ erzielt werden. Die Verwendung der Ergebnisse erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.

§ 4 Schlussbestimmungen

  1. Die Weisse Liste gemeinnützige GmbH ist berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Aktualisierung der Nutzungsbedingungen – insbesondere bei Änderungen der Rechtslage – vorzunehmen. Weiterhin verpflichtet sich der Nutzer, in zumutbaren Abständen, insbesondere vor jedem erneuten Einsatz des Instrumentes, die aktuelle Version der Nutzungsbedingungen hier zu überprüfen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung der Nutzungsbedingungen wird unverzüglich durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen. Die wirksame Bestimmung ist durch Auslegung zu ermitteln.
  3. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.