Methodik und Datengrundlage der Krankenhaussuche der Weissen Liste

Die gemeinnützige Weisse Liste steht seit über zehn Jahren für unabhängige Qualitätstransparenz im Gesundheitssystem. Die Krankenhaussuche der Weissen Liste ist seit 2008 ununterbrochen online zugänglich und wurde seither mehrfach überarbeitet.

Die Konzeption, Nutzerführung, Datenaufbereitung, Auswahl und Darstellung von Qualitätsinformationen zu Krankenhäusern auf der Weissen Liste beruht auf vielfältigen wissenschaftlichen Studien, Befragungen und Analysen.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die angewandte Methodik und die verwendeten Datengrundlagen der Krankenhaussuche informieren.

In unserer Entscheidungshilfe zur Auswahl von Krankenhäusern lesen Sie, wie Sie die Weisse Liste für Ihre Auswahlentscheidung nutzen können und worauf Sie als Patientin oder Patient achten sollten.

Folgende Fragen werden auf dieser Seite beantwortet:

Inhalt

  1. Wie bewertet die Weisse Liste die Qualität von Krankenhäusern?
  2. Wie macht die Weisse Liste aus Daten Qualitätsaussagen?
  3. Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus auf der Weissen Liste?
    1. Was ist die Schnellsuche?
    2. Wie kommt es zu den automatischen Vorschlägen in der Suche?
    3. Wie funktionieren die Suchfunktionen der Weissen Liste?
      1. Suche mit einem Behandlungsgrund
      2. Suche nach einer Fachabteilung
      3. Suche nach einem Krankenhaus
      4. Suche mit einer Ortsanagabe
  4. Wie funktionieren die Filter- und Sortierfunktionen auf der Ergebnisseite?
  5. Welche Krankenhäuser werden auf der Weissen Liste dargestellt?
  6. Was bedeuten die Qualitätsangaben auf der Weissen Liste und wie genau werden sie berechnet?
    1. Was versteht die Weisse Liste unter Qualität?
    2. “Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ als Zusammenfassung
      1. Wie wurde die Methode entwickelt?
      2. Was sagt die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ aus und was sollten Patienten beachten?
      3. Wie verlässlich sind die Angaben und Daten und wo ist die Aussagekraft begrenzt?
      4. In welchen Fällen wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ auf der Weissen Liste angezeigt?
      5. Wer nimmt die Qualitätseinschätzung vor?
      6. Welche Qualitätsaspekte werden zusammengefasst?
      7. Was bedeutet die einberechnete „Behandlungsqualität“?
      8. Was bedeutet Patientensicherheit und Hygiene?
      9. Was bedeutet die einberechnete „Eignung“?
      10. Was bedeutet die für eine Empfehlung berücksichtigte „Erfahrung“?
      11. Wie wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ genau berechnet und dargestellt?
      12. Warum wird so kompliziert gerechnet?
      13. Wie aktuell sind die Daten?
    3. Fallzahl als Ausdruck von Erfahrung
      1. Was sagen die Fallzahlen über die Erfahrung aus?
      2. Wie wird die Erfahrung berechnet und dargestellt?
    4. Informationen zu zertifizierten Krankenhäusern
      1. Was sagen Zentrumszertifikate aus?
      2. Wie werden Zentrumszertifikate dargestellt?
    5. Behandlungsqualität
      1. Was meint Behandlungsqualität und was sagt sie aus?
      2. Wie wird die Behandlungsqualität berechnet und dargestellt?
    6. Patientensicherheit und Hygiene
      1. Was ist mit Patientensicherheit und Hygiene gemeint und was sagen die Angaben aus?
      2. Wie wird die Patientensicherheit und Hygiene berechnet und dargestellt?
    7. Erfahrungsberichte zum Krankenhaus
      1. Was sind Erfahrungsberichte?
      2. Was sagen Erfahrungsberichte aus?
      3. Können Krankenhäuser auf Erfahrungsberichte reagieren?
      4. Wie werden Erfahrungsberichte dargestellt?
      5. Werden Erfahrungsberichte geprüft oder bearbeitet?
    8. Eignung (Qualifikation des Personals, Geräteausstattung Behandlungsschwerpunkte)
      1. Was meint „Eignung“ und was sagt sie aus?
      2. Wie wird die „Eignung“ berechnet und dargestellt?
    9. Patientenbefragung
      1. Was sagen die Ergebnisse der Patientenbefragung aus?
      2. Wie funktioniert die Patientenbefragung?
      3. Wie sehen die Fragebögen aus und wo finde ich die Ergebnisse?
      4. Wie werden die Ergebnisse der Patientenbefragung berechnet und dargestellt?
  7. Welche Qualitätsdaten gibt es darüber hinaus und warum sind sie über die Weisse Liste nicht abrufbar
  8. Warum werden Gesundheitsinformationen und in manchen Fällen besondere Hinweise angezeigt?
    1. Gesundheitsinformationen
    2. Information zur Mindestmengenregelung
    3. Zweitmeinungsangebote
  9. Welche Datenquellen nutzt die Weisse Liste?
    1. Was sind die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser?
    2. Gesundheitsinformationen
  10. Wie aktuell sind die Angaben auf der Weissen Liste?
  11. Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Krankenhaussuche der Weissen Liste?
  12. Rechtliche Hinweise zur Methodik

1. Wie bewertet die Weisse Liste die Qualität von Krankenhäusern?

Die Weisse Liste oder ihre Mitarbeiter überprüfen nicht selbst vor Ort die Qualität von Krankenhäusern.

Die Weisse Liste nutzt – abgesehen von den Ergebnissen der Patientenbefragungen sowie Erfahrungsberichte – ausschließlich Qualitätsinformationen, die von offiziellen Stellen oder Organisationen veröffentlicht werden. Die Daten werden so weiterverarbeitet, dass sie für Nutzer aussagekräftig und verständlich werden. Das geschieht auf der Basis wissenschaftlich fundierter Methoden. Unsere Methoden und Datenquellen haben wir hier möglichst allgemein verständlich und vereinfacht dargestellt.

Sämtliche Berechnungsmethoden und Darstellungsformen gelten für alle Krankenhäuser gleichermaßen. Keine Einrichtung wird in den Berechnungsprozessen bevorzugt oder benachteiligt. Die Einrichtungen haben keinen Einfluss darauf, wie sie dargestellt oder bewertet werden. Die Weisse Liste ist grundsätzlich kosten- und werbefrei und erhält von Krankenhäusern kein Geld oder Vermittlungsprovisionen.

Die Beurteilung der Qualität von Krankenhäusern kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welche Kriterien verwendet werden. Was die Weisse Liste unter Qualität versteht und deshalb Patientinnen und Patienten auf der Krankenhaussuche zugänglich macht, lesen Sie unter der Frage „Was versteht die Weisse Liste unter Qualität?“

2. Wie macht die Weisse Liste aus Daten Qualitätsaussagen?

Ziel der Weissen Liste ist es immer, Patienten und ihre Angehörigen, aber auch Ärztinnen und Ärzte oder Berater möglichst übersichtlich und doch genau über die Qualität sowie Stärken und Schwächen der Krankenhäuser zu informieren. Ziel ist es, den genannten Nutzergruppen eine gut informierte Entscheidung für ein Krankenhaus zu ermöglichen.

Wissenschaftliche Studien und Nutzerbefragungen haben ergeben, dass Aussagen über die Qualität von Gesundheitseinrichtungen, egal ob über Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeheime, für Laien gut verständlich sein müssen, damit eine richtige Entscheidung getroffen werden kann. Zu viele Informationen auf einmal können nicht aufgenommen werden. Und eine Vielzahl von Daten und Zahlen hilft selbst Experten nur schwer weiter.

Damit Daten besser verständlich werden, führt die Weisse Liste Berechnungen durch und fasst Daten zusammen. Besonderen Wert legt die Weisse Liste auf eine vereinfachende Darstellung von Qualitätsdaten, damit die Nutzer der Weissen Liste die verfügbaren Daten leichter verstehen und interpretieren können und so letztlich das richtige Krankenhaus finden. Studien zeigen sogar, dass für Patientinnen und Patienten die Wahrscheinlichkeit sinkt, die geeignete Gesundheitseinrichtung zu wählen, wenn die entscheidenden Qualitätsdaten nicht genügend gebündelt, übersichtlich und grafisch leicht interpretierbar dargestellt werden.

Die Vereinfachung geschieht meist dadurch, dass Krankenhäuser in drei Gruppen eingeteilt werden: unterdurchschnittlich, durchschnittlich und überdurchschnittlich, was mit ein bis drei Sternen symbolisiert wird. Wie genau die Einteilung zustande kommt, unterscheidet sich je nach Datengrundlage und ist weiter unten für jeden Datenbereich beschrieben.

Im Fall der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“, die derzeit für Hüft- und Kniegelenksersatz sowie Brustkrebs-OPs angezeigt wird, werden nicht nur drei Gruppen gebildet, sondern Krankenhäuser darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich empfohlen. Die Methodik dafür und die Aussagekraft der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ist weiter unten auf dieser Seite beschrieben.

Sämtliche Einzelwerte, auf denen die zusammenfassenden Qualitätsaussagen beruhen, sind für interessierte Nutzer auf der Weissen Liste oder auf den Referenz-Qualitätsberichten der Krankenhäuser einsehbar, die auf den jeweiligen Detailseiten der Krankenhäuser am Ende der jeweiligen Internetseite verlinkt und auch in der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses abrufbar sind (www.g-ba-qualitaetsberichte.de). Zusammen mit den hier veröffentlichten Berechnungsmethoden lassen sich so alle Zusammenfassungen und Berechnungen nachvollziehen.

Die Methoden zur Zusammenfassung und Darstellung sind auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise oder Studien entwickelt. Zudem werden Nutzertests zur Verständlichkeit durchgeführt. Sofern verfügbar, werden gesetzliche Grenzwerte berücksichtigt.

3. Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus auf der Weissen Liste?

Die Weisse Liste ermöglicht die passgenaue Suche nach einem Krankenhaus für einen konkreten Behandlungsanlass. Der Suchprozess beginnt daher mit der Eingabe der vorliegenden Krankheit oder der benötigten Behandlung. Das System im Hintergrund unterstützt dabei mit Begriffsvorschlägen und Schnellsuchmöglichkeiten. Daneben ist auch die direkte Suche nach einem Krankenhausnamen oder einer Fachabteilung möglich.

3.1 Was ist die Schnellsuche?

Besonders häufige Suchanlässe können über die entsprechend benannten Schaltflächen unter dem Eingabefeld gesucht werden.

Diese Schnellsuchen sind nach Relevanz ausgewählt und lösen direkt eine bundesweite Suche nach Krankenhäusern aus, die die genannten Erkrankungen behandeln. In der Ergebnisliste kann nachträglich noch ein Ort im entsprechenden Suchfeld ergänzt werden, um die Suche regional einzugrenzen. Welche medizinisch genauen Diagnose- oder Behandlungsschlüssel bei einer Schnellsuche benutzt werden, um passende Krankenhäuser zu finden, wurde auf Grundlage von Expertenwissen, beispielsweise von medizinischen Fachgesellschaften, ausgewählt. Bei Krebserkrankungen arbeitet die Weisse Liste hierfür beispielsweise mit der Deutschen Krebsgesellschaft zusammen. Die genauen Bezeichnungen können unten am Ende der Ergebnisliste angezeigt werden.

3.2 Wie kommt es zu den automatischen Vorschlägen in der Suche?

Um die Suche zu starten, geben Nutzer einen eigenen Suchbegriff ein, falls der Suchanlass nicht über die Schnellsuche abgedeckt ist. Der Suchbegriff muss nicht in Fachsprache ausgedrückt sein. Auch bei Tippfehlern können meist sinnvolle Vorschläge angeboten werden.

Zu jedem Suchbegriff ermittelt das System zunächst passende Suchvorschläge, insbesondere auf Basis medizinischer Fachkataloge. Erst dann wird in den Krankenhausdaten nach passenden Krankenhäusern gesucht.

Automatische Suchvorschläge werden für folgende Kategorien gemacht:

  • Krankheiten (Fachbegriff: Diagnosen)
  • Behandlungen oder Operationen (Fachbegriff: Prozeduren)
  • Zu Körperteilen passende Krankheiten oder Behandlungen
  • Fachabteilungen (und passende Synonyme)
  • Name bzw. Namenstandteile der Krankenhäuser
  • Für Experten gibt es eine zusätzliche Suchfunktion nach den medizinischen Codes der Fachkataloge (ICD- und OPS-Codes), die sowohl die Eingabe eines alphanumerischen Codes ermöglicht als auch die Eingabe eines medizinischen Schlagwortes, für das passende ICD/OPS-Codes angezeigt werden.

Zur Ermittlung von zum eingegebenen Suchbegriff passenden medizinischen Schlagworten hat die Weisse Liste ein digitales semantisches Netzwerk eines auf medizinische Daten spezialisierten Unternehmens integriert. Die Daten werden dabei ausschließlich bei der Weissen Liste verarbeitet und es werden selbstverständlich keinerlei Nutzerdaten an Dritte weitergegeben.

Als Suchvorschläge angezeigt werden deutschlandweit vorrangig häufige und semantisch ähnliche medizinische Schlagworte. Dabei wird automatisch erkannt, ob der Suchbegriff eher zu einer Behandlung gehört oder eher zu einer Krankheit oder beides. Vorgeschlagen werden dann ein oder mehrere passende, in Deutschland besonders häufige Behandlungen oder Krankheiten. Voreingestellt ist der Suchmodus für Laien. Experten können eine Expertensuche einschalten.

Um eine möglichst gute Verständlichkeit und leichte Bedienbarkeit zu erreichen, werden im Suchmodus für Laien die ermittelten, zum eingegebenen Suchbegriff passenden Codes auf der drei- bzw. vierstelligen Ebene des Diagnosen- bzw. Prozedurenkatalogs gruppiert und für die entstandenen Gruppen (oder Einzelcodes) eine laienverständliche Bezeichnung dieser Gruppe angezeigt. Ausnahme ist, wenn ein eingegebener Suchbegriff bereits der fachsprachlichen Bezeichnung eines endstelligen Diagnosen- oder Prozedurenschlüssel sehr ähnlich ist. Das kann dann der Fall sein, wenn Nutzerinnen oder Nutzer die benötigte Behandlung oder zu behandelnde Krankheit bereits genau kennen. In solchen Fällen wird zusätzlich der exakte Fachbegriff als Vorschlag angezeigt. Trotz der möglicherweise begrifflichen Verallgemeinerung werden für die Suche stets ein oder mehrere genaue Codes genutzt, die der Nutzerauswahl entsprechen (siehe Kapitel „Suche mit einem Behandlungsgrund“).

Zur Ermittlung der Fachabteilungsvorschläge nutzt die Weisse Liste ein eigens entwickeltes System, mit dessen Hilfe zum Suchbegriff passende Fachabteilungen vorgeschlagen werden können. Dabei werden sowohl fachsprachliche Bezeichnungen der Fachabteilungen berücksichtigt als auch deren laiensprachliche Übersetzungen und inhaltlich synonyme Bezeichnungen, z.B. Kinderheilkunde für Pädiatrie.

Zur Ermittlung der Vorschläge für Krankenhausnamen direkt in der Krankenhaus-Datenbank der Weissen Liste gesucht und es werden entsprechende Vorschläge gemacht.

3.3 Wie funktionieren die Suchfunktionen der Weissen Liste?

Die Suche kann drei unterschiedliche Arten auslösen, wie die Krankenhäuser dargestellt werden:

  • Suche mit einem Behandlungsgrund: Hier werden passende Qualitätsdaten angezeigt
  • Suche nach bestimmten Fachabteilungen: Die in diesem Modus angezeigten Daten sind für einzelne Behandlungen weniger aussagekräftig. Es werden Daten bezogen auf die Fachabteilung angezeigt, etwa die gesamte Fallzahl der Fachabteilung.
  • Suche nach bestimmten Krankenhäusern: In diesem Modus werden eher, allgemeine, auf das gesamte Krankenhaus bezogene Angaben angezeigt, etwa Fallzahlen des gesamten Krankenhauses.

3.3.1 Suche mit einem Behandlungsgrund

Zu einem vom Nutzer eingegebenen oder aus den Vorschlägen ausgewählten Behandlungsgrund passen ein oder mehrere Prozeduren- bzw. Diagnosen-Codes. Zur Ermittlung von zu einem Behandlungsgrund passenden Krankenhäusern werden mit diesen Codes in den Datensätzen aller Krankenhäuser gesucht, ob eine oder mehrere Fachabteilungen des Krankenhauses die gesuchten Leistungen erbringt. Die gefundenen Krankenhäuser werden in der Ergebnisliste dargestellt.

Welche Krankheiten oder Behandlungen (Fachbezeichnung: Diagnoseschlüssel und Prozedurenschlüssel) genau zum Suchergebnis führen, können Nutzer in der Ergebnisliste einsehen. Dort gibt es am Ende der Seite eine Funktion zur Anzeige der für die Suche benutzten Schlüssel.

Die als Expertenfunktion zuschaltbare Suche nach Diagnosen- oder Prozedurenschlüssel löst eine Suche direkt mit den ausgewählten Diagnosen bzw. Prozeduren aus. Dabei werden im Suchergebnis Fallzahlen aller Diagnosen bzw. Prozeduren zusammengezählt, die zum gesuchten Schlüssel gehören. Auch die Suche mit einzelnen endstelligen Codes ist möglich.


3.3.2 Suche nach einer Fachabteilung

Wenn ein Nutzer eine automatisch vorgeschlagene Fachabteilung ausgewählt hat, funktioniert die Suche nach passenden Fachabteilungen in der Krankenhaus-Datenbank mit einer kombinierten Suchfunktion sowohl mit passenden Fachabteilungsschlüsseln, die von Krankenhäusern zur Identifikation und Abrechnung genutzt werden, als auch mit passenden Fachbegriffen im Namen der Fachabteilung.

Wird nach allgemeinen Fachabteilungen, etwa Chirurgie ohne eine Spezialisierung gesucht, werden auch Fachabteilungen mit Spezialisierung als Ergebnis angezeigt. Werden spezialisierte Fachabteilungen gesucht, werden hingegen allgemein ausgerichtete Fachabteilung dieser Fachrichtung nicht angezeigt.

Durch die Kombination mit einer Suche im vom Krankenhaus angegebenen Namen werden auch solche Fachabteilungen der Krankenhäuser angezeigt, die eine Spezialbezeichnung im Namen tragen, jedoch nicht vom Krankenhaus mit der entsprechenden Schlüsselbezeichnung ausgezeichnet wurden.

Im Ergebnis werden eher mehr als zu wenige Fachabteilungen angezeigt; dies ist sowohl im Interesse der Nutzer als auch der Krankenhäuser. Hintergrund ist, dass die datentechnische Verschlüsselung von Fachabteilung von Land zu Land unterschiedlich geregelt und ursprünglich Planungszwecken dient, nicht jedoch einer patientenorientierten Suche.


3.3.3 Suche nach einem Krankenhaus

Wenn ein Nutzer einen Suchbegriff eingegeben hat, wird nach Krankenhäusern gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Dabei kann es sich bei dem Suchbegriff beispielsweise um einen Namensbestandteil, wie etwa „Marien“ bei der Suche nach dem St. Marienhospital, handeln oder aber um einen allgemeineren Suchbegriff wie „Herz“, der dann Kliniken mit „Herz“ im Namen anbietet und sucht, wie die „Herzklinik“ oder das „Herz-Jesu-Hospital“.


3.3.4 Suche mit einer Ortsanagabe

Zusätzlich zum eingegebenen Suchbegriff kann ein Ort als Ortsname oder Postleitzahl eingegeben werden. Auch die Angabe eines Bundeslandes ist möglich. Damit werden die Suchergebnisse auf einen bestimmten Umkreis um diesen Ort eingegrenzt. Mit der Eingabe eines Ortes ist auch die Sortierung der Ergebnisse nach Entfernung möglich. Der Umkreis der Suche kann auf der folgenden Ergebnisseite noch angepasst werden.
Wird kein Ort eingegeben, wird automatisch deutschlandweit gesucht.

4. Wie funktionieren die Filter- und Sortierfunktionen auf der Ergebnisseite?

Der Filter auf der Ergebnisseite ermöglicht es Nutzern, mit wenigen Klicks die Anzahl der angezeigten Krankenhäuser auf individuell passende einzugrenzen. Nutzer können damit Mindestanforderungen stellen, beispielsweise für eine besonders gute Eignung oder eine hohe Erfahrung bzw. Behandlungsfallzahl für die ausgesuchte Behandlung oder Erkrankung. Auch der Umkreis, in dem gesucht werden soll, lässt sich über die Filterfunktion auch nachträglich leicht einstellen. Die Kombination von diversen Filtereinstellungen ist möglich, um hinsichtlich mehrerer Kriterien das bestmögliche Krankenhaus zu finden. Welche Filterfunktionen angeboten werden, hängt dabei vom konkreten Suchanlass ab. Die Filterkriterien, die aus fachlicher Sicht besonders wichtig sind, werden eher weiter oben im Bereich mit den Filtereinstellungen positioniert.
Mit der Sortierfunktion können Nutzer die Krankenhäuser auf der Ergebnisliste entsprechend selbst gewählter Kriterien sortieren. So sind die „besten“ Krankenhäuser einer Kategorie, wie etwa die mit der größten Erfahrung/Behandlungsfallzahl, oben in der Liste angezeigt und somit leicht zu erkennen.

Je nach Sucheinstieg sind folgende Sortierungen der Ergebnisliste voreingestellt:

  • Bei Suche nach einem Behandlungsgrund: Sortierung nach Erfahrung mit dem Behandlungsgrund (Fallzahlen)
  • Bei Suche nach einem Behandlungsgrund, für den die "Weisse Liste Qualitätseinschätzung" angezeigt wird: Sortierung der Qualitätseinschätzung (von nicht geeignet, unterdurchschnittlich, durchschnittliche und überdurchschnittliche Qualität bis zu besonders empfehlenswert); innerhalb der Gruppen nach Erfahrung
  • Bei Suche nach einem Ort ohne Angabe eines Behandlungsgrundes: Sortierung nach Entfernung
  • Bei Suche nach einer Fachabteilung oder einem Krankenhausnamen: Sortierung nach stationärer Fallzahl

5. Welche Krankenhäuser werden auf der Weissen Liste dargestellt?

In der Weissen Liste werden alle rund 2.000 deutschen Krankenhäuser und deren Standorte aufgeführt, bei denen die Kosten für eine Krankenhausbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden

Genauer gesagt, werden nur Krankenhäuser abgebildet, die nach § 108 SGB V zugelassen und verpflichtet sind, einen sogenannten strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und bei den zuständigen Stellen einzureichen. Für die Vorgaben und Regelungen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Unter einem Qualitätsbericht versteht man im deutschen Gesundheitswesen eine systematische schriftliche Dokumentation der Struktur- und Leistungsdaten eines Krankenhauses, ergänzt durch Angaben über das Qualitätsmanagement dieser Einrichtung.

Weitere Krankenhäuser, bei denen die Behandlung nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, sind in der Regel nicht auf der Weissen Liste abrufbar. Ausnahme sind Krankenhäuser, die freiwillig einen Qualitätsbericht beim G-BA eingereicht haben.

6. Was bedeuten die Qualitätsangaben auf der Weissen Liste und wie genau werden sie berechnet?

6.1 Was versteht die Weisse Liste unter Qualität"

Die Weisse Liste möchte möglichst umfassend und genau über die Qualität von Krankenhäusern berichten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu bestimmen, was Qualität von Krankenhäusern eigentlich genau bedeutet. Die Weisse Liste entscheidet aus Sicht von Patientinnen und Patienten und soweit als möglich auf wissenschaftlicher Grundlage, welche Kriterien dazugehören. Es kommt darauf an, in welchem Krankenhaus die Aussicht auf ein gutes Behandlungsergebnis für die Patientin oder den Patienten am größten ist. Dazu werden die bestmöglichen, verfügbaren Daten herangezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Kriterien in allen Behandlungsfällen gleichermaßen von Belang sind oder überhaupt Daten dazu verfügbar sind.

Aus Sicht der Weissen Liste setzt sich Qualität von Krankenhäusern aus mehreren Aspekten zusammen. Dabei gibt es drei Kategorien:

1. Aspekte, die für jede Behandlung gleichermaßen wichtig sind, dazu gehören:

  • Die Erfahrung, ausgedrückt mit der Anzahl der durchgeführten Behandlungen bzw. als Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten (Fallzahl)
  • Wie sehr sich das Krankenhaus um Patientensicherheit und Hygiene bemüht und Standards einhält
  • Die Erfahrung anderer Patientinnen und Patienten, ermittelt insbesondere aus systematischen, wissenschaftlich fundierten und flächendeckenden Patientenbefragungen

2. Aspekte, die nur für bestimmte Behandlungsanlässe wichtig sind. Dazu gehören

  • Zentrumszertifikate, also Zertifikate, die belegen, dass bestimmte medizinische Anforderungen erfüllt sind, was auch unabhängig überprüft wird
  • bestimmte Qualitätsaussagen zur Behandlungsqualität, ermittelt aus Indikatoren der gesetzlichen Qualitätssicherung
  • die Eignung eines Krankenhauses, wozu bestimmte Qualifikation des Personals, die Ausstattung mit bestimmten medizinischen Geräten sowie Behandlungsschwerpunkte gehören

3. Aspekte, die eigentlich zu einer umfassenden Qualitätsbewertung dazugehören würden, wozu jedoch keine oder keine verlässlichen Daten öffentlich vorliegen und die aus diesem Grunde nicht auf der Weissen Liste dargestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Datenauswertungen von Behandlungsdaten der Krankenkassen („Routinedaten“)
  • die Frage, ob stets die richtige Entscheidung getroffen wurde, ob die Krankenhausbehandlung überhaupt notwendig ist (Qualität der Indikationsstellung).
  • Durch Befragungen der Patientinnen und Patienten ermittelte Daten zum konkreten Behandlungserfolg (Fachbegriff: Patient Reported Outcomes)

Im Folgenden werden die Qualitätsinformationen, die die Weisse Liste für die Krankenhaussuche nutzt, genauer beschrieben.

6.2 „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ als Zusammenfassung


6.2.1 Wie wurde die Methode entwickelt?

Das neue Verfahren zur Zusammenfassung von Qualitätsdaten und Empfehlung von Krankenhäusern wurde binnen drei Jahren theoretisch konzipiert, statistisch und methodisch entwickelt, erprobt und in Form passender Algorithmen als Programmbaustein in die Online-Krankenhaussuche der Weissen Liste integriert und daraufhin getestet. Grundlage ist ein wissenschaftliches Gutachten zu Möglichkeiten zur Aggregation von Qualitätsdaten unter Berücksichtigung internationaler Vorbilder von Wissenschaftlern der Universität Bayreuth und Wilhelm Löhe Hochschule Fürth entwickelt. Mit deren wissenschaftlicher Begleitung hat die Weisse Liste die bestgeeignete Methode – die Bildung eines „Composite Measures“ mit darauf aufbauenden Bedingungen für eine Empfehlung – ausgewählt und in die Praxis umgesetzt. Expertinnen und Experten aus der Qualitäts- und Versorgungsforschung sowie von Patienten- und Verbraucherverbänden prüften die Methode und die Regeln zur Empfehlung. Auch Qualitätsbeauftragten von Krankenhäusern wurde die Methode vorgestellt, um ggf. sachgerechte Einwände zu prüfen. Die Verständlichkeit und korrekte Interpretation der Angaben und ihrer Darstellung wurde vor Veröffentlichung in Nutzertests überprüft.


6.2.2 Was sagt die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ aus und was sollten Patientinnen und Patienten beachten?

Die berechnete „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ist als Hilfestellung für Patientinnen und Patienten zu verstehen. Mit der Methode soll aus einer Vielzahl insgesamt schwer zu interpretierenden Daten erstmals eine datenbasierte Qualitätsaussage zu bestimmten Behandlungsanlässen „auf einen Blick“ geschaffen werden. Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ist ausdrücklich kein absoluter Messwert der Qualität.

Zusätzlich wird auf der Grundlage des sich daraus ergebenden Gesamtergebnisses unter bestimmten Bedingungen eine ausdrückliche Empfehlung des Krankenhauses angezeigt oder ggf. umgekehrt der Hinweis, dass das Krankenhaus für den gesuchten Behandlungsgrund nicht geeignet ist.

Patientinnen und Patienten sollten nach Möglichkeit ein ausdrücklich empfehlenswertes Krankenhaus wählen und Krankenhäuser meiden, die für den Behandlungsgrund nicht geeignet sind. Sollte kein ausdrücklich empfehlenswertes Krankenhaus in erreichbarer Nähe liegen, sollte möglichst ein Krankenhaus mit drei Sternen bei der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ gewählt werden, das zudem als Zentrum zertifiziert ist und gleichzeitig eine möglichst hohe Erfahrung aufweist (3 Sterne oder 3 Sterne und „besonders viel Erfahrung“).

Fehlt bei den erreichbaren Krankenhäusern die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ mangels Daten, sollten Patienten ebenfalls auf eine möglichst große Erfahrung und eine Zertifizierung als Zentrum achten.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ bezieht sich stets nur auf ein bestimmtes Behandlungsgebiet. Das bedeutet, dass als „ungeeignet“ markierte Krankenhäuser in anderen Behandlungsgebieten durchaus eine hohe Qualität bieten können.


6.2.3 Wie verlässlich sind die Angaben und Daten und wo ist die Aussagekraft begrenzt?

Ziel der Weissen Liste ist es, für Patientinnen und Patienten verlässlich darüber zu informieren, in welchem Krankenhaus ausweislich der vorliegenden Daten die Chance auf eine gute Versorgung möglichst hoch ist. Wir stellen also das Patienteninteresse an einer korrekten Empfehlung in den Vordergrund, nicht hingegen das Interesse der Krankenhäuser an einer guten Bewertung. Die Ermittlung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ erfolgt für alle Krankenhäuser methodisch gleich.

Die tatsächliche Behandlungsqualität hängt von sehr vielen Faktoren ab. Zu einem Teil davon, etwa über die persönliche Qualifikation und Erfahrung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes und des gesamten Pflege- und Therapeutenteams, liegen in Deutschland keine Daten vor. Es ist also schon allein deshalb durchaus möglich, dass im Einzelfall ein Krankenhaus, das ausweislich der Daten nicht als ausdrücklich empfehlenswert gekennzeichnet wird, eine gute Behandlungsqualität bietet. Bei den ausdrücklich empfohlenen Krankenhäusern können die Patientinnen und Patienten allerdings sicher sein, dass ausweislich der Datenlage die Chance auf eine gute Behandlungsqualität höher ist als etwa bei den als ungeeignet gekennzeichneten Krankenhäusern.

Grundsätzlich bietet ein zertifiziertes Zentrum Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass bestimmte Qualitätsstandards für die Behandlung erreicht werden und unabhängig überprüft wurden.

In manchen Fällen erhalten Krankenhäuser keine „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“, obwohl sie womöglich eine gute Bewertung „verdient“ hätten. Das ist dann der Fall, wenn Datenbestandteile, die für die Berechnung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ herangezogen werden, fehlen. So liegen insbesondere für Hamburg und das Rheinland zu einigen Krankenhäusern zu wenig Befragungsdaten vor, weil die kooperierende Krankenkasse die Patientenbefragung eingestellt hat. Die von uns gesetzte Grenze sind dabei mindestens 75 Fragebögen.

In Einzelfällen können Krankenhäuser anhand der Datenlage schlechter abschneiden, als sich die Lage vor Ort darstellt. Die Ursache kann sein, dass Krankenhäuser bestimmte Eignungsmerkmale wie Geräte oder Qualifikationen nicht angegeben haben. Das kann erfahrungsgemäß versehentlich geschehen. Mancherorts werden auch bestimmte Ausstattungsmerkmale von kooperierenden Einrichtungen vorgehalten und werden deshalb nicht angegeben (im Falle von Geräten ist jedoch eine Angabe in diesen Fällen durchaus vorgesehen). In solchen Fällen können sich Patienten also ausweislich der Datenlage nicht sicher sein, ob die Eignungsmerkmale vorliegen.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht im Wesentlichen auf Selbstangaben der Krankenhäuser, die auf elektronischem Wege übermittelt werden. Dabei sind Fehler nie gänzlich auszuschließen, etwa, wenn Angaben versehentlich nicht gemacht wurden oder bei der Datenübermittlung oder -verarbeitung im Einzelfall trotz aller Sorgfalt und Kontrolle Fehler aufgetreten sind. Aus diesem Grunde kann die Weisse Liste auch keine Gewähr für die Angaben geben – bitte beachten Sie dazu auch unsere Nutzungsbedingungen.


6.2.4 In welchen Fällen wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ auf der Weissen Liste angezeigt?

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ wird derzeit nur für ausgewählte Behandlungsgebiete ermittelt und angezeigt. Grund dafür ist, dass nicht für alle Behandlungsanlässe die benötigte Datengrundlage vorliegt und zum anderen die Konzeption und Programmierung der jeweils benötigten Algorithmen sehr aufwändig ist.

Derzeit sind drei Behandlungsgebiete umfasst:

  • Brustkrebs-Operationen
  • Kniegelenksersatz (Knie-Totalendoprothesen ohne Revisionen)
  • Hüftgelenksersatz (Hüft-Totalendoprothesen ohne Revisionen)

Die jeweiligen Ergebnisse der Krankenhäuser werden angezeigt, wenn Nutzerinnen und Nutzer auf die jeweilige „Schnellsuche“ auf der Startseite der Krankenhaussuche klicken. Die zunächst bundesweite Ergebnisliste kann im nächsten Schritt auf bestimmte Regionen eingegrenzt werden.

Geben Nutzerinnen und Nutzer einen eigenen Behandlungsgrund in das Suchfeld ein, der im weiteren Sinne ein Behandlungsgebiet betrifft, für das eine „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ vorliegt – etwa „Brustkrebs“ oder „Knie-TEP“ – wird in der Ergebnisliste ein Hinweis auf die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ angezeigt. Klickt man auf den darin angebotenen Link, wird eine neue (bundesweite) Suche ausgelöst und die Ergebnisse werden angezeigt. Grund für den „Umweg“ ist, dass selbst gewählte Suchbegriffe bzw. Behandlungsgründe womöglich nicht genau in das von der Qualitätseinschätzung umfasste Behandlungsgebiet fallen. Beispielsweise könnte beim Suchbegriff „Brustkrebs“ die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ für Brustkrebs-OPs hilfreich sein, auch, wenn noch nicht klar ist, ob tatsächlich eine Operation erfolgen soll oder eine andere Therapie gewählt wird, für die die Qualitätseinschätzung genau genommen nicht gilt.


6.2.5 Wer nimmt die Qualitätseinschätzungen vor?

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht auf den Daten und Angaben in den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser, auf dem Ergebnis der standardisierten Patientenbefragung der Weissen Liste mit Partnerkrankenkassen unter tatsächlichen Patienten sowie auf Angaben medizinischer Fachgesellschaften zu zertifizierten Krankenhäusern. Die Angabe „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ und insbesondere die angezeigten Empfehlungen beruhen also nicht auf einer persönlichen Meinung oder gar Prüfung oder Begutachtung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weissen Liste vor Ort. Alle Krankenhäuser werden gleichbehandelt und bewertet. Die Krankenhäuser haben keinen Einfluss auf die Bewertungsmethode.


6.2.6 Welche Qualitätsaspekte werden zusammengefasst?

Folgende Qualitätsaspekte, die aus Patientensicht entscheidungsrelevant sind, werden zusammengefasst:

  • Behandlungsqualität – bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund
  • Patientensicherheit und Hygiene – bezogen auf das gesamte Krankenhaus
  • Weiterempfehlung des gesamten Krankenhauses durch Patienten (Befragungsergebnisse von tatsächlichen Patientinnen und Patienten)
  • Eignung – bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund, betrifft etwa verfügbares Fachpersonal, Geräteausstattung und Behandlungsschwerpunkte

Auf Grundlage des Gesamtergebnisses wird ggf. eine Empfehlung ausgesprochen für Krankenhäuser, die hinsichtlich der Einzelergebnisse und weiterer Aspekte bestimmte Bedingungen erfüllen. Weitere Aspekte sind:

  • Erfahrung – bezogen auf Fallzahlen zum Behandlungsgrund
  • Zertifizierung einer Fachgesellschaft – bezogen auf den Behandlungsgrund
  • Qualitätskriterien der gesetzlichen Qualitätssicherung - bezogen auf den Behandlungsgrund


6.2.7 Was bedeutet die einberechnete „Behandlungsqualität“?

Mit „Behandlungsqualität“ bezeichnet die Weisse Liste die zusammengefassten Ergebnisse von medizinischen Qualitätsindikatoren, die Teil der gesetzlichen Qualitätssicherung sind. Sie beruht auf Erhebungen, die die Krankenhäuser bei bestimmten Behandlungen routinemäßig durchführen und veröffentlichen müssen. Vor der Veröffentlichung erfolgt noch eine Auswertung der Ergebnisse aller Krankenhäuser. Auffällige Werte werden vor der Veröffentlichung in einem vorgegebenen Verfahren geprüft (Strukturierter Dialog). Sollten bestimmte Ausnahmen greifen, etwa Einzelfälle oder Dokumentationsfehler, werden auffällige Werte korrigiert. Die Weisse Liste nutzt die Werte nach diesem Durchlauf zur möglichen Korrektur der Ergebnisse. Nicht alle Indikatoren werden bei jedem Krankenhaus einbezogen, etwa, wenn bestimmte Behandlungen oder Verfahren nicht eingesetzt wurden und darum auch kein Ergebnis vorliegt.

Folgende Qualitätsindikatoren werden für den jeweiligen Composite Measure einbezogen:

Knie-TEP

  1. Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation
  2. Indikation zur unikondylären Schlittenprothese
  3. Allgemeine Komplikationen bei elektiver Knieendoprothesen-Erstimplantation
  4. Spezifische Komplikationen bei elektiver Knieendoprothesen-Erstimplantation
  5. Gehunfähigkeit bei Entlassung
  6. Sterblichkeit im Krankenhaus
  7. Knieendoprothesen-Erstimplantation ohne Wechsel bzw. Komponentenwechsel im Verlauf

Hüft-TEP

  1. Indikation zur elektiven Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  2. Präoperative Verweildauer
  3. Sturzprophylaxe
  4. Allgemeine Komplikationen bei elektiver Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  5. Allgemeine Komplikationen bei endoprothetischer Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur
  6. Spezifische Komplikationen bei endoprothetischer Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur
  7. Spezifische Komplikationen bei elektiver Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  8. Gehunfähigkeit bei Entlassung
  9. Sterblichkeit im Krankenhaus
  10. Hüftendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf

Brustkrebs-OP

  1. Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei mammografischer Drahtmarkierung
  2. Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei sonografischer Drahtmarkierung
  3. Primäre Axilladissektion bei DCIS
  4. Lymphknotenentnahme bei DCIS und brusterhaltender Therapie
  5. Indikation zur Sentinel-Lymphknoten-Biopsie
  6. Zeitlicher Abstand von unter 7 Tagen zwischen Diagnose und Operation
  7. Nachresektionsrate
  8. Postoperative interdisziplinäre Tumorkonferenz bei primärem invasivem Mammakarzinom oder DCIS
  9. Prätherapeutische histologische Diagnosesicherung

6.2.8 Was bedeutet Patientensicherheit und Hygiene?

Einbezogen werden insgesamt maximal 55 Kriterien aus fünf unterschiedlichen Kategorien. Nicht alle Indikatoren werden bei jedem Krankenhaus einbezogen, etwa, wenn sich bestimmte Kriterien auf Behandlungen oder Verfahren beziehen, die für das Krankenhaus nicht zutreffen. Trifft ein Kriterium nicht zu, wird dies nicht negativ als fehlend gewertet.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kriterien:

14 Allgemeine Kriterien

  • Dokumentation und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem liegen vor
  • Interne Auswertungen der eingegangenen Meldungen
  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem und zur Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Fehlermeldesystem
  • Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation (QM/RM-Dokumentation) liegt vor
  • Regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Verwendung standardisierter Aufklärungsbögen
  • Entlassungsmanagement
  • Verantwortliche Person für das Risikomanagement
  • Zentrale Arbeitsgruppe, die sich zum Risikomanagement austauscht
  • Tagungsgremium, das die Ereignisse des einrichtungsinternen Fehlermeldesystems bewertet
  • Nutzung eines einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystems
  • Tagungsgremium, das die Ereignisse des einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystems bewertet
  • Geregelter Umgang mit auftretenden Fehlfunktionen von Geräten

13 Kriterien zur Arzneimitteltherapiesicherheit

  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu AMTS bezogenen Themen
  • Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B. für chronische Erkrankungen, für Hochrisikoarzneimittel, für Kinder
  • Verwendung standardisierter Bögen für die Arzneimittel-Anamnese
  • Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Einlesen von Patientenstammdaten oder Medikationsplan, Nutzung einer Arzneimittelwissensdatenbank, Eingabemaske für Arzneimittel oder Anamneseinformationen)
  • Prozessbeschreibung für einen optimalen Medikationsprozess (z. B. Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe –Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung)
  • SOP zur guten Verordnungspraxis
  • Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. im KIS, in einer Verordnungssoftware)
  • Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Lauer-Taxe®, ifap klinikCenter®, Gelbe Liste®, Fachinfo-Service®)
  • Konzepte zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung von Arzneimitteln
  • Elektronische Unterstützung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln
  • Elektronische Dokumentation der Verabreichung von Arzneimitteln
  • Maßnahmen zur Minimierung von Medikationsfehlern
  • Maßnahmen zur Sicherstellung einer lückenlosen Arzneimitteltherapie nach Entlassung

14 Kriterien zur Hygiene und zum Infektionsschutz

  • Öffentlich zugängliche Berichterstattung zu Infektionsraten
  • Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen
  • Teilnahme an anderen regionalen, nationalen oder internationalen Netzwerken zur Prävention von nosokomialen Infektionen
  • Teilnahme an der (freiwilligen) „Aktion Saubere Hände“ (ASH)
  • Jährliche Überprüfung der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten
  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hygienebezogenen Themen
  • Erhebung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs
  • Hygienemaßnahmen beim Legen zentraler Venenkatheter
  • Standard für die Überprüfung der Liegedauer von zentralen Venenverweilkathetern
  • Regelmäßig tagende Hygienekommission
  • Information/Aufklärung der Patienten mit multiresistenten Keimen (MRSA) z.B. durch Flyer
  • Information der Mitarbeiter bei Auftreten von MRSA zur Vermeidung der Erregerverbreitung
  • Untersuchung von Risikopatienten auf MRSA bei Aufnahme auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit Patienten mit MRSA/ MRE/ Noro-Viren

6 Kriterien zu Maßnahmen bei Operationen

  • Anwendung von standardisierten OP-Checklisten
  • Präoperative Zusammenfassung vorhersehbarer kritischer OP-Schritte, OP-Zeit und erwarteter Blutverlust
  • Präoperative, vollständige Präsentation notwendiger Befunde
  • Vorgehensweise zur Vermeidung von Eingriffs- und Patientenverwechselungen
  • Standards für Aufwachphase und postoperative Versorgung
  • Durchführung einer Antibiotikaprophylaxe vor der Operation

8 Kriterien zu spezifischen Maßnahmen

  • Schmerzmanagement
  • Klinisches Notfallmanagement
  • Sturzprophylaxe
  • Nutzung eines standardisierten Konzepts zur Dekubitusprophylaxe (z.B. „Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege“)
  • Geregelter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Strukturierte Durchführung von interdisziplinären Fallbesprechungen/-konferenzen
  • Hygienemaßnahmen bei der Wundversorgung
  • Leitlinie zur Antibiotikatherapie

6.2.9 Was bedeutet die einberechnete „Eignung“?

Einbezogen werden – je nach Behandlungsanlass – Eignungskriterien aus den Bereichen „Ärztliche Qualifikation“, „spezielles therapeutisches Personal“, „medizinisches Behandlungsangebot der Fachabteilung“ sowie die „Apparative Ausstattung“.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kriterien:

Knie-TEP (12 Kriterien)

Ärztliche Qualifikation:

  • Allgemeinchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Spezielle Unfallchirurgie

Spezielles therapeutisches Personal:

  • Masseure/ Medizinische Bademeister
  • Orthopädiemechaniker und Bandagisten/ Orthopädieschuhmacher
  • Physiotherapeuten

Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Gelenksersatzverfahren/Endoprothetik (Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
  • Endoprothetik (Orthopädie)
  • Untersuchung und Behandlung von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels
  • Untersuchung und Behandlung von Gelenkkrankheiten
  • Operationen bei Rheuma-Erkrankungen

Hüft-TEP (12 Kriterien)

Ärztliche Qualifikation:

  • Allgemeinchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Spezielle Unfallchirurgie

Spezielles therapeutisches Personal:

  • Masseure/ Medizinische Bademeister
  • Orthopädiemechaniker und Bandagisten/ Orthopädieschuhmacher
  • Physiotherapeuten

Medizinisches Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Gelenksersatzverfahren/Endoprothetik (Unfall- und Wiederherstellungschirurgie)
  • Endoprothetik (Orthopädie)
  • Untersuchung und Behandlung von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels
  • Untersuchung und Behandlung von Gelenkkrankheiten
  • Operationen bei Rheuma-Erkrankungen

Brustkrebs-OP (23 Kriterien)

Besondere apparative Ausstattung:

  • Magnetresonanztomograph (MRT) (Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektro-magnetischer Wechselfelder)
  • Mammographiegerät (Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse)
  • Szintigraphiescanner/Gammasonde (Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten)

Ärztliche Qualifikation:

  • Plastische und Ästhetische Chirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie
  • Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie
  • Pathologie
  • Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie
  • Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Plastische und Ästhetische Operationen
  • Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Medizinisches Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Untersuchung und Behandlung von Brustkrebs
  • Untersuchung und Behandlung von gutartigen Brustdrüsentumoren
  • Untersuchung und Behandlung von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse
  • Wiederherstellende bzw. ästhetische Operationen an der Brust
  • Untersuchung und Behandlung von Krebserkrankungen
  • Strahlentherapie mit hochenergetischer Strahlung bei bösartigen Tumoren - Hochvoltstrahlentherapie

6.2.10 Was bedeutet die für eine Empfehlung berücksichtigte Erfahrung?

Für die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht die unter „Erfahrung“ angezeigte und für eine mögliche Empfehlung berücksichtigte Fallzahl auf der Angabe der Krankenhäuser im Teil C des Qualitätsberichts zur Gesamtzahl der der gesetzlichen Qualitätssicherung unterliegenden und am Standort dokumentierten Fälle. Damit korrespondiert das Ergebnis der gesetzlichen Qualitätssicherung, das in die Gesamtbewertung einfließt, mit dem Erfahrungswert, der auch als eine der Bedingungen für eine mögliche Empfehlung des Krankenhauses im Rahmen der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ herangezogen wird.

Krankenhäuser, die im C-Teil keine Fallzahl zu dokumentationspflichtigen Leistungen angegeben haben oder am Standort keine dokumentierten Fälle, werden nicht angezeigt. Eine Ausnahme ist für Krankenhäusern eingerichtet, die zwar eine erbrachte Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen angegeben haben, jedoch bei allen zur IK gehörenden Standorten keine Anzahl dokumentierter Fälle eingetragen haben. Damit diese trotz fehlender Angabe nicht von der Trefferliste ausgeschlossen werden, wird in diesen Ausnahmefällen anstatt der Anzahl dokumentierter Fälle die Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen zur Anzeige und Berechnung herangezogen und im Falle von mehreren zur IK gehörenden Standorten auf diese gleichmäßig aufgeteilt. Krankenhäuser, die nur genau einen dokumentierten Fall am Standort angegeben haben und für die zudem kein Qualitätsergebnis registriert ist, werden nicht angezeigt, da es aus Patientenperspektive nicht plausibel ist, dass sie tatsächlich an der Versorgung teilnehmen.


6.2.11 Wie wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ genau berechnet und dargestellt?

Mit der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ werden Ergebnisse der Krankenhäuser zu folgenden Qualitätsaspekten zusammengefasst:

  • Behandlungsqualität bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund (Daten der gesetzlichen Qualitätssicherung). Herangezogen werden bei „Brustkrebs“ max. neun, bei Hüft-TEP max. zehn und bei Knie-TEP max. 7 medizinische Qualitätsindikatoren.
  • Patientensicherheit und Hygiene (Angaben der gesetzlichen Qualitätsberichte, bezogen auf das gesamte Krankenhaus). Herangezogen werden max. 55 Kriterien.
  • Weiterempfehlung des gesamten Krankenhauses durch Patienten (Befragungsergebnisse von tatsächlichen Patienten)
  • Eignung bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund (Angaben der gesetzlichen Qualitätsberichte). Herangezogen werden bei „Brustkrebs“ 23, bei Hüft-TEP zwölf und bei Knie-TEP ebenfalls zwölf Kriterien.

Dabei werden die vier Qualitätsbereiche jeweils als gleich wichtig betrachtet und fließen somit auch statistisch gleichgewichtet in das Gesamtergebnis ein. Das bedeutet, dass im Prinzip ein gutes Ergebnis in einem Bereich ein schlechtes Abschneiden in einem anderen Bereich ausgleichen kann. Deshalb hat die Weisse Liste im Interesse der Patientinnen und Patienten zusätzliche Regeln und Bedingungen für eine Empfehlung aufgestellt. Dabei werden weitere Kriterien berücksichtigt, insbesondere die Erfahrung des Krankenhauses mit dem Behandlungsgrund und eine mögliche Zertifizierung.

Als „besonders empfehlenswert“ werden Krankenhäuser unter folgenden Bedingungen markiert:

  • Sehr gutes Gesamtergebnis über die vier oben beschriebenen Qualitätsbereiche (unter den besten 10 Prozent)
  • Kein Kriterium der Behandlungsqualität darf auffällig sein
  • Besonders große Erfahrung (gehört zu den 20 Prozent der Krankenhäuser mit den höchsten Fallzahlen im Behandlungsgebiet)
  • Für das Behandlungsgebiet als Zentrum zertifiziert

Als „nicht geeignet“ werden Krankenhäuser unter folgenden Bedingungen markiert:

  • Sehr schlechtes Gesamtergebnis über die vier Qualitätsbereiche (unter den schlechtesten 10 Prozent)
  • Ein oder mehrere Kriterien der Behandlungsqualität sind auffällig
  • Besonders geringe Erfahrung (gehört zu den 20 Prozent der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen im Behandlungsgebiet)
  • Für das Behandlungsgebiet als Zentrum nicht zertifiziert

Die zusammenfassende Berechnung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ erfolgt in drei Schritten:

  1. Die Ergebnisse der vier oben beschriebenen Qualitätsbereiche werden mit einem statistisch anerkannten Verfahren bereinigt und auf ein gleiches Maß gebracht (Z-Transformation, Standardisierung). Negative Ausreißer bei den einzelnen Z-Werten, die i.d.R. auf technischen Umständen beruhen, werden korrigiert. Dabei wird für ein Prozent der Krankenhäuser mit den schlechtesten Werten der Wert minimal angehoben auf den Wert, der dem 1-Prozent-Perzentil entspricht. Krankenhäuser mit potenziell fehlerhaften Berichten sollen hier (ein wenig) geschützt werden und die Gesamtkalkulation nicht verfälscht werden. Krankenhäuser mit positiven Ausreißern werden nicht korrigiert, damit womöglich korrekte positive Ausreißer nicht ungerechtfertigt schlechter gestellt werden.
  2. Die Ergebnisse werden zusammengerechnet (Gleichgewichteter Durchschnitt mit der Formel (z+z+z+z) / 4 = Ergebniswert)
  3. Die Krankenhäuser werden in drei Gruppen nach der Gesamtqualität eingeteilt (überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität).
  4. Zusätzlich wird für Krankenhäuser mit überdurchschnittlicher Qualität ermittelt, welche davon besonders empfehlenswert sind und für Krankenhäuser mit unterdurchschnittlicher Qualität, welche davon womöglich nicht geeignet sind.
  5. Im Suchportal dargestellt werden die Krankenhäuser schließlich in fünf Gruppen:
    1. Besonders empfehlenswert, dargestellt als 3 Sterne mit zusätzlichem Hinweis (Z-Wert wie bei überdurchschnittliche Qualität und es gelten zusätzliche, oben genannte Bedingungen).
    2. Überdurchschnittliche Qualität, dargestellt als 3 Sterne (Z-Wert größer oder gleich 0,5 Standardabweichung)
    3. Durchschnittliche Qualität, dargestellt als 2 Sterne (Z-Wert größer als -0,5 Standardabweichung und kleiner als +0,5 Standardabweichung)
    4. Unterdurchschnittliche Qualität, dargestellt als 1 Stern (Z-Wert kleiner oder gleich -0,5 Standardabweichung)
    5. Nicht geeignet, dargestellt als 1 Stern mit zusätzlichem Hinweis (Z-Wert wie bei „unterdurchschnittliche Qualität“ und es gelten zusätzliche, oben genannte Bedingungen)

Grundgesamtheit für die Berechnung sind alle Krankenhäuser in Deutschland, die im C-Teil ihres Qualitätsberichts dokumentationspflichtige Leistungen für den fraglichen Behandlungsgrund angegeben haben.
Liegen für einen oder mehrere Teilaspekte keine Ergebnisse bzw. Daten vor, wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ nicht berechnet und angezeigt.

Die genauen Gesamtergebnisse (Durchschnitts-Z-Werte, die einen Composite Measure bilden) dienen nur als interne Kalkulationsgrundlage zur Ermittlung der Gruppen. Sie werden nicht veröffentlicht, da sie aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzern scheinbar exakte Qualitätsunterschiede darstellen würden, die allerdings in der Praxis keinen Unterschied machen. Obendrein wäre für Laien ein Z-Wert nur schwer korrekt interpretierbar.

Sämtliche Einzelergebnisse der Krankenhäuser, die zusammengefasst wurden, werden in der Krankenhaussuche im jeweiligen Detailprofil des Krankenhauses dargestellt. Die wichtigsten davon auch auf der Ergebnisliste. Die Berechnungsmethode der Einzelergebnisse sind in der Methodenseite der Krankenhaussuche beschrieben.


6.2.12 Warum wird so kompliziert gerechnet?

Es gibt verschiedene methodische Gründe, weshalb die Ermittlung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ einschließlich der Empfehlung in mehreren Schritten erfolgt. Zwei Beispiele dafür:

Nicht alle Qualitätskriterien, die aus Patientensicht in die Bewertung einfließen sollten, können rechnerisch problemlos zusammengezählt werden. Die Ergebnisdaten liegen in unterschiedlichen Einheiten vor, mal als Prozentwert, mal als Anzahl von Kriterien, mal als absolute Zahl, etwa der Fallzahl. Diese müssen zunächst in eine einheitliche, miteinander vergleichbare Datenform gebracht werden, also eine Standardisierung durchgeführt werden. Das ist jedoch bei einem Kriterium wie dem, ob das Krankenhaus zertifiziert ist oder nicht, das nur zwei Ausprägungen hat, nicht möglich.

Ein weiteres Beispiel ist, wie die Erfahrung, ausgedrückt in der Fallzahl des Krankenhauses, berücksichtigt werden kann. Der Zusammenhang zwischen vergleichsweise geringen Fallzahlen und schlechter Qualität ist wissenschaftlich gut belegbar. In Krankenhäusern mit wenig Fällen haben die Behandlerteams zu wenig Erfahrung. Erst ab einer gewissen Mindesterfahrung ist eine hinreichend gute Qualität zu erwarten. Auch wenn umgekehrt aus einer besonders hohen Fallzahl nicht automatisch und wissenschaftlich belegbar gute Qualität folgt – etwa, weil dann die vielen Patienten auch auf mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Erfahrung aufgeteilt werden müssen – sollten Patienten eher Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen aufsuchen, weil man von einer höheren Chance ausgehen kann, dass auch Spezialisten im Behandlungsteam verfügbar sind.


6.2.13 Wie aktuell sind die Daten?

Angaben aus den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser

Die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte der Krankenhäuser gelten für ein bestimmtes Berichtsjahr und werden jährlich aktualisiert. Im Folgejahr eines Berichtsjahres werden die Daten von den Krankenhäusern gesammelt und gemeldet. Außerdem wird das Verfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung durchgeführt. Erst im Frühjahr des zweiten Jahres nach dem Berichtsjahr werden die entsprechenden Daten öffentlich zugänglich gemacht. Erst dann können sie auch in die Weisse Liste übertragen und veröffentlicht werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2023 zeigen die Daten in der Krankenhaussuche also die Informationen der Krankenhäuser aus dem Jahr 2021.

Ergebnisse der Patientenzufriedenheitsbefragung mit dem Patients‘ Experience Questionnaire

Die Patientenbefragung wird fünfmal jährlich durchgeführt und wenige Wochen nach der Durchführung ausgewertet und veröffentlicht. In einem rollierenden System werden jedes Mal, wenn neue Ergebnisse eingespeist werden, die ältesten Ergebnisse verworfen.

Angaben zu Zentrumszertifikaten

Die Angaben zu Zentrumszertifikaten wie etwa Krebszentren werden von den für die Zertifizierung zuständigen Fachgesellschaften bereitgestellt und vier Mal im Jahr aktualisiert.

6.3 Fallzahl als Ausdruck von Erfahrung

6.3.1 Was sagen die Fallzahlen über die Erfahrung aus?

Der einzige Wert, der die Erfahrung eines (ganzen) Krankenhauses mit der Behandlung bestimmter Krankheiten annähernd ausdrückt, sind die Fallzahlen. Je mehr Fälle, desto erfahrener wird das Krankenhaus voraussichtlich sein. Studien zeigen – verallgemeinernd gesprochen – dass Krankenhäuser mit einer vergleichsweise geringen Fallzahl hinsichtlich mehrerer Kriterien eine durchschnittlich schlechtere Behandlungsqualität aufweisen. Das betrifft grob gesagt insbesondere das Fünftel der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Die Weisse Liste setzt in der bewertenden Einteilung zur Sicherheit etwas strengere Maßstäbe an (siehe Berechnungsmethode).

Die Gesamtzahl der Behandlungen bzw. die Gesamtzahl der behandelten Patientinnen und Patienten verteilt sich naturgemäß auf mehrere Ärzte sowie, Pflegefachkräfte und Therapeutinnen und Therapeuten. Daher sind diese Zahlen ein erster grober, aber dennoch wichtiger Anhaltspunkt. Patientinnen und Patienten sollten vor Ort nachfragen, wie viel Erfahrung beispielsweise der behandelnde Operateur tatsächlich hat.

6.3.2 Wie wird die Erfahrung berechnet und dargestellt?

Auf der Weissen Liste wird, je nach Suchanlass, entweder die Summe der in einem Jahr behandelten Patientinnen und Patienten mit den zur Suchanfrage passenden Krankheiten oder die Summe der gesuchten Behandlungen dargestellt. Gezählte Behandlungsfälle und gezählte Krankheiten werden niemals gemischt oder zusammengezählt. Betrifft die Suche mehrere Krankheiten oder Behandlungen, so werden die jeweiligen Fallzahlen zusammengezählt.

Die Berechnung und Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in fünf Kategorien:

  • Drei Sterne mit zusätzlichem Hinweis: Das Krankenhaus gehört zum Zehntel der Krankenhäuser mit den höchsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat überdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen und zählt zum oberen Zehntel der in der Weissen Liste abgebildeten Kliniken.
  • Drei Sterne: Das Krankenhaus gehört zum Viertel der Krankenhäuser mit den höchsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat überdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten/durchgeführte Behandlungen
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus gehört zum Viertel der Krankenhäuser, deren Fallzahlen über dem Durchschnitt (Median) liegen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat (mindestens) durchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen
  • Ein Stern: Das Krankenhaus gehört zur Hälfte der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat unterdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen
  • Ein Stern mit zusätzlichem Hinweis: Das Krankenhaus gehört zum Zehntel der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen. Sinngemäß: Das Krankenhaus hat nur vereinzelt viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen

Der Begriff „durchschnittlich“ meint hier, dass die Einrichtung eine mindestens durchschnittliche Fallzahl hat, nicht jedoch, dass ihre Fallzahl exakt dem Durchschnitt entspricht.

Besonderheit bei kleinen Fallzahlen:

Aus Datenschutzgründen dürfen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten Fallzahlen kleiner als vier nicht angeben. Stattdessen wird der Hinweis „Datenschutz“ angegeben. Die Weisse Liste nimmt für diese Fälle im Interesse der Patientinnen und Patienten vorsichtshalber die kleinste Zahl, also 1, zur Berechnung der dargestellten Fallzahl an. Über eine Information an der dargestellten Fallzahl (Erfahrung) können Patientinnen und Patienten erkennen, ob die angegebene Fallzahl davon betroffen ist. Im Detailprofil kann über das Informations-Icon bei der Erfahrung/Fallzahl eingesehen werden, in welchem Bereich die tatsächliche Anzahl liegen kann.

Besonderheit bei Anzeige der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“

Regelhaft werden die Fallzahlen aus den von den Krankenhäusern im B-Teil der Qualitätsberichte je Fachabteilung angegebenen Leistungsdaten, die die Fallzahlen je Diagnose- und Prozedurenschlüssel ausweisen zur Berechnung genutzt und angezeigt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn zum Suchanlass eine „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ der Weissen Liste vorliegt und angezeigt wird. In diesen Fällen beruht die unter „Erfahrung“ angezeigte Fallzahl auf der Angabe der Krankenhäuser im Teil C des Qualitätsberichts zur Gesamtzahl der der gesetzlichen Qualitätssicherung unterliegenden und am Standort dokumentierten Fälle. Damit korrespondiert das Ergebnis der gesetzlichen Qualitätssicherung, das in die Gesamtbewertung einfließt, mit dem Erfahrungswert, der auch als eine der Bedingungen für eine mögliche Empfehlung des Krankenhauses im Rahmen der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ herangezogen wird.

Krankenhäuser, die im C-Teil keine Fallzahl zu den dokumentationspflichtigen Leistungen angegeben haben oder am Standort keine dokumentierten Fälle, werden nicht angezeigt. Eine Ausnahme ist für Krankenhäusern eingerichtet, die zwar eine erbrachte Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen angegeben haben, jedoch bei allen zur IK gehörenden Standorten keine Anzahl dokumentierter Fälle eingetragen haben. Damit diese trotz fehlender Angabe nicht von der Trefferliste ausgeschlossen werden, wird in diesen Ausnahmefällen anstatt der Anzahl dokumentierter Fälle die Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen zur Anzeige und Berechnung herangezogen und im Falle von mehreren zur IK gehörenden Standorten auf diese gleichmäßig aufgeteilt. Krankenhäuser, die nur genau einen dokumentierten Fall am Standort angegeben haben und für die zudem kein Qualitätsergebnis registriert ist, werden nicht angezeigt, da es aus Patientenperspektive nicht plausibel ist, dass sie tatsächlich an der Versorgung teilnehmen.

6.4 Informationen zu zertifizierten Krankenhäusern


6.4.1 Was sagen Zentrumszertifikate aus?

Zentrumszertifikate auf Grundlage medizinischer und fachlicher Anforderungen sind eine gute Orientierungshilfe für Patientinnen und Patienten. Diese bestimmten Zertifikate erhalten nur Krankenhäuser, die medizinisch relevante, vorgegebene Qualitätsanforderungen erfüllen. Studien können für bestimmte Zentren und Behandlungsgebiete nachweisen, dass die Behandlungsqualität in zertifizierten Zentren höher ist als anderswo. Zumindest können Patientinnen und Patienten bei zertifizierten Zentren sicher sein, dass die aus Expertensicht wichtigen Voraussetzungen für gute Qualität gegeben sind.

Lesen Sie hier zum Thema Zentren und Zertifikate und worauf Patientinnen und Patienten achten sollten.


6.4.2 Wie und wann werden Zentrumszertifikate dargestellt?

Auf der Weissen Liste wird je nach Suchanlass angezeigt, ob ein Krankenhaus für den entsprechenden Behandlungsgrund zertifiziert ist.

Dabei muss der Suchanlass nicht exakt den von der Zertifizierung umfassten Behandlungsgebieten entsprechen. Zertifikate werden auch dann angezeigt, wenn der gesuchte Behandlungsgrund im eher weiteren Sinne zu den von der Zertifizierung umfassten Behandlungsgebieten passt. Grund ist, dass die von Patientinnen und Patienten eingegebenen Suchanlässe möglicherweise nicht präzise sind und die tatsächlich notwendige Behandlung vom gesuchten Behandlungsgrund bzw. einer Verdachtsdiagnose abweichen und unter das zertifizierte Behandlungsspektrum fallen kann. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob die Wahl eines zertifizierten Zentrums geboten ist.

Die Angaben zu zertifizierten Krankenhäusern stammen von den medizinischen Fachgesellschaften, die die Zertifizierungsvorgaben machen. Die Daten werden mindestens quartalsweise aktualisiert.

6.5 Behandlungsqualität


6.5.1 Was meint Behandlungsqualität und was sagt sie aus?

Für bestimmte Behandlungen oder Operationen sind die Krankenhäuser verpflichtet, Daten zur Behandlungsqualität zu dokumentieren und zu melden.

Das betrifft beispielsweise das Behandlungsergebnis, nötige neuerliche OPs, falls ein Eingriff nicht den gewünschten Erfolg brachte, die Anzahl von Todesfällen sowie aufgetretene Komplikationen. Die zu meldenden Angaben sind Indikatoren, also Daten, die auf eine gute oder schlechte Qualität hinweisen.

Gesamthaft werden diese Angaben Ergebnisse der „externen stationären Qualitätssicherung“ genannt.

Das Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, wissenschaftlich fundiert und die einzig öffentlich zugängliche Datenquelle, mit der man derzeit in Deutschland tatsächlich flächendeckend Qualität für bestimmte Behandlungen vergleichend darstellen kann.

Experten weisen dennoch auf nötige Weiterentwicklung des Verfahrens und seiner Methoden hin.

Die Daten werden von einer unabhängigen Stelle gesammelt und untereinander verglichen. Auffälligkeiten werden mit den Krankenhäusern diskutiert. Im Anschluss wird festgestellt, ob das Krankenhaus hinsichtlich der Indikatoren im Vergleich auffällig schlecht abschneidet oder unauffällig ist. Für das Berichtsjahr 2021 sind die Dokumentationsraten nur eingeschränkt aussagekräftig, da sich im Erfassungsjahr 2021 Unterschreitungen der Dokumentationsrate in Folge der COVID-19-Pandemie ergeben können, die als unverschuldet zu werten sind.


6.5.2 Wie wird die Behandlungsqualität berechnet und dargestellt?

Je nach Suchanlass ermittelt die Weisse Liste, ob und wenn ja welche Kriterien der gesetzlichen Qualitätssicherung relevant sind. Dabei werden nur diejenigen Kriterien genutzt, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für sämtliche der gesuchten Behandlungen gelten.

Es wird gezählt, wie viele der relevanten Qualitätsindikatoren beim Krankenhaus als auffällig gelten und welche nicht. Für Experten: Genutzt werden die Ergebnisse nach Abschluss des sogenannten strukturierten Dialogs.

Die Weisse Liste rechnet aus, wie viele der möglichen Kriterien für das Krankenhaus im Verfahren als unauffällig bewertet wurden. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus wurde bei sämtlichen Kriterien als unauffällig bewertet
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus wurde bei mindestens der Hälfte der Kriterien als unauffällig bewertet
  • Ein Stern: Das Krankenhaus wurde bei weniger als der Hälfte der Kriterien als unauffällig bewertet

6.6 Patientensicherheit und Hygiene


6.6.1 Was ist mit Patientensicherheit und Hygiene gemeint und was sagen die Angaben aus?

Umfragen zufolge sind die Kriterien Patientensicherheit und Hygiene für Patientinnen und Patienten besonders wichtig bei einem Krankenhausaufenthalt. Es geht darum, mit welchen Maßnahmen das Krankenhaus seine Patientinnen und Patienten schützt, beispielsweise vor Behandlungsfehlern, Verwechslungen oder falscher Medikamentengabe. Außerdem geht es darum, wie sehr sich das Krankenhaus darum bemüht, Infektionen mit Krankheitserregern im Krankenhaus zu vermeiden.

Mehr dazu und worauf Patientinnen und Patienten achten sollen, lesen Sie in unseren Informationen zum Thema Patientensicherheit und Hygiene.

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich zu melden, welche Maßnahmen zur Patientensicherheit und Hygiene sie anwenden.

Trotzdem die möglichen Maßnahmen unterschiedlich wirksam sind, kann man grob sagen: Je mehr Kriterien ein Krankenhaus erfüllt, desto besser ist es für die Patientinnen und Patienten.


6.6.2 Wie wird die Patientensicherheit und Hygiene berechnet und dargestellt?

Weil die Bedeutung und Wirkung der einzelnen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten, die gerade nach einem Krankenhaus suchen, nicht eindeutig bestimmbar sind, bewertet die Weisse Liste die Kriterien nicht unterschiedlich, sondern zählt sie gleichbedeutend zusammen.

Die Weisse Liste wertet aus, wie viele der möglichen Kriterien ein Krankenhaus erfüllt. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt nahezu alle Kriterien. Dabei gilt ein Toleranzbereich von 10 Prozent der Kriterien, d.h. das Krankenhaus erfüllt mind. 90 Prozent der erforderlichen Kriterien
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt mindestens die Hälfte der Kriterien
  • Ein Stern: Das Krankenhaus erfüllt weniger als die Hälfte der Kriterien

Da nicht sämtliche der Kriterien für alle Krankenhäuser zutreffen, werden diese in Einzelfällen bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Anzahl der zu erfüllenden Kriterien wird in diesen Fällen etwas weniger.

Welche Kriterien genau zur Berechnung herangezogen werden, lesen Sie in unseren Informationen zum Thema Patientensicherheit und Hygiene.

6.7 Erfahrungsberichte zum Krankenhaus


6.7.1 Was sind Erfahrungsberichte?

Erfahrungsberichte sollen persönliche Erfahrungen, die während eines Krankenhausaufenthalts gemacht wurden, wiedergeben. Erfahrungsberichte können Patientinnen und Patienten, Angehörige oder auch Klinikmitarbeiterinnen und Mitarbeiter einreichen. Von diesen Rückmeldungen sollen sowohl andere Patientinnen und Patienten als auch die Kliniken selbst profitieren. So wird Nutzern eine weitere Orientierungshilfe bei der Wahl eines Krankenhauses und der Klinik Anregungen für Verbesserungsmaßnahmen gegeben.


6.7.2 Was sagen Erfahrungsberichte aus?

Die subjektiven Erfahrungsberichte ergänzen die vorhandenen Daten und Informationen, die in der Weissen Liste enthalten sind. Sie können und sollen diese aber keinesfalls ersetzen und werden nicht mit anderen Daten oder Bewertungen auf der Weissen Liste vermischt oder weiter ausgewertet. Erfahrungsberichte stellen immer die Sicht Einzelner dar und können nicht auf alle Patientinnen und Patienten oder alle Behandlungen im Krankenhaus übertragen werden.


6.7.3 Können Krankenhäuser auf Erfahrungsberichte reagieren?

Vom Krankenhaus legitimierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (z. B. aus dem Beschwerde- oder Qualitätsmanagement) haben die Möglichkeit, jeden Bericht direkt zu kommentieren oder Stellung zu nehmen, um auf Lob und Kritik zu reagieren oder ihre Sicht der Dinge zu schildern. Die Weisse Liste hat die Erfahrung gemacht, dass Krankenhäuser sehr gut mit konstruktiven Kritiken umgehen können und diese auch für ihr Qualitätsmanagement nutzen. Die Stellungnahmen werden direkt unter dem jeweiligen Erfahrungsbericht veröffentlicht.


6.7.4 Wie werden Erfahrungsberichte dargestellt?

Erfahrungsberichte werden je nach Suchanlass dargestellt. Anhand der Erfahrungsberichte ist es technisch nicht möglich, Berichte exakt zur gesuchten Behandlung darzustellen, da diese Angabe nicht erfragt wird. Stattdessen werden Erfahrungsberichte von solchen Fachabteilungen dargestellt, in denen die gesuchte Behandlung im konkreten Krankenhaus wahrscheinlich durchgeführt wurde. Dies wird mittels eines Algorithmus der Weissen Liste anhand der Fallzahlen sowie weiteren Regeln berechnet.


6.7.5 Werden Erfahrungsberichte geprüft oder bearbeitet?

Die Weisse Liste prüft vor Veröffentlichung die Berichte auf Verstöße gegen geltende Bestimmungen. Hierfür wurden spezielle Vorgaben und Nutzungsbedingungen erstellt.

Verstoßen Erfahrungsberichte gegen die Vorgaben der Weissen Liste werden sie nicht veröffentlicht. Diese Vorgaben sollen Hinweise auf einzelne Personen, Diffamierung, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen verhindern.

Die Berichte werden in anonymer Form und in voller Länge veröffentlicht. Für den Fall, dass personenbezogene Daten angegeben wurden, greift die Weisse Liste ein und „schwärzt“ die fraglichen Stellen, ohne dass weitere redaktionelle Veränderungen vorgenommen werden.

6.8 Eignung (Qualifikation des Personals, Geräteausstattung Behandlungsschwerpunkte)


6.8.1 Was meint „Eignung“ und was sagt sie aus?

Das Krankenhaus muss zum Behandlungsbedarf der Patientinnen oder des Patienten passen und dafür möglichst gut geeignet sein. Ob ein Krankenhaus für eine bestimmte Krankheit oder eine Behandlung besonders geeignet ist, lässt sich aus Sicht der Weissen Liste anhand dreier Kriterien bestimmen:

  • Arbeiten am Krankenhaus Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte und Therapeutinnen und Therapeuten, die aus medizinischer Sicht die zur Behandlung benötigte fachliche Qualifikationen aufweisen?
  • Verfügt das Krankenhaus über die aus medizinischer Sicht erforderlichen Geräte?
  • Sieht das Krankenhaus die jeweilige Behandlung als einer seiner Behandlungsschwerpunkte an?

Der Anteil der erfüllten Kriterien drückt das Ausmaß der Eignung aus und wird auf der Weisen Liste dargestellt.

Die Weisse Liste hat von einem wissenschaftlichen Institut für rund 3.100 Behandlungsanlässe ein Regelwerk mit über 35.000 Einzelregeln erarbeiten lassen. In diesem Regelwerk ist auf Grundlage von medizinischen Leitlinien festgelegt, welche Anforderungen an die ärztliche Qualifikation, die Geräteausstattung sowie Behandlungsschwerpunkte des Krankenhauses je Behandlungsanlass gestellt werden sollte. Das Regelwerk wird jährlich überprüft und nötigenfalls an den aktuellen medizinischen Stand angepasst.


6.8.2 Wie wird die „Eignung“ berechnet und dargestellt?

Bei jeder Suchanfrage wird ermittelt, ob für den gesuchten Behandlungsanlass ein oder mehrere Regeln aus dem Regelwerk der Weissen Liste vorliegen. Daraus ergibt sich eine bestimmte Anzahl von Kriterien, die von einem guten Krankenhaus erfüllt werden können.

Die Weisse Liste wertet aus, wie viele der möglichen Kriterien ein Krankenhaus erfüllt und berechnet dazu einen Quotienten. Somit werden alle Kriterien gleich gewichtet. Die Darstellung erfolgt mit einer Sterneeinteilung in drei Kategorien:

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt nahezu alle Kriterien. Dabei gilt ein Toleranzbereich von 10 Prozent der Kriterien, d.h. das Krankenhaus erfüllt mind. 90 Prozent der erforderlichen Kriterien
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus erfüllt mindestens die Hälfte der Kriterien
  • Ein Stern: Das Krankenhaus erfüllt weniger als die Hälfte der Kriterien

6.9 Patientenbefragung


6.9.1 Was sagen die Ergebnisse der Patientenbefragung aus?

Die Erfahrung anderer Patientinnen und Patienten in und mitt einem Krankenhaus ist ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das gilt vor allem dann, wenn bei einem Vergleich von Krankenhäusern, die in die engere Wahl kommen, andere Qualitätsdaten ähnlich ausfallen.

Auf der Weissen Liste werden Ergebnisse der bundesweiten Patientenbefragung der Weissen Liste gemeinsam mit Partnerkrankenkassen derzeit die AOK und KKH (bis 2020 die BARMER) veröffentlicht. Jährlich werden über eine Million Fragebögen versendet. Fast die Hälfte der angeschriebenen Patientinnen und Patienten beantwortet den Fragebogen. Damit ist dies die größte Patientenbefragung in Europa.


6.9.2 Wie funktioniert die Patientenbefragung?

Es gibt zwei Fragebögen, mit denen die beteiligten Krankenkassen ihre Versicherten befragen. Es werden Versicherte befragt, die in einem Krankenhaus entweder behandelt und für mindestens zwei Nächte stationär aufgenommen wurden oder Versicherte, die in einem Krankenhaus entbunden haben.

Die Partnerkrankenkassen der Weissen Liste senden den Fragebogen einige Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt jeweils an ihre Versicherten. Die Befragung erfolgt anonym. Der Fragebogen enthält lediglich die Daten, die die Zuordnung zum jeweiligen Krankenhaus und der Fachabteilung ermöglichen. Anschließend werden die Daten gesammelt, erfasst und die Ergebnisse für die Darstellung in der Krankenhaussuche aufbereitet und zugeordnet. Die Befragungen werden fünfmal jährlich durchgeführt.

In einem rollierenden System werden ältere Ergebnisse verworfen und die Ergebnisse der jüngsten Befragung hinzugefügt. Somit werden alle Befragungsergebnisse der letzten zwei Jahre jeweils für ein Krankenhaus und deren Fachabteilungen zusammengefasst und abgebildet.

Veröffentlicht werden die Ergebnisse erst, wenn mindestens 75 Fragebögen für ein Krankenhaus oder 50 Fragebögen für eine Fachabteilung vorliegen.

Die Ergebnisse der allgemeinen Patientenbefragung und der PEQ-Geburt-Befragung wurden zuletzt im Mai 2023 aktualisiert.


6.9.3 Wie sehen die Fragebögen aus und wo finde ich die Ergebnisse?

Der allgemeine Fragebogen, genannt „Patients‘ Experience Questionnaire“ (PEQ) wurde wissenschaftlich entwickelt. Er umfasst 15 Fragen, die in folgende Themenbereiche unterteilt sind:

  • Weiterempfehlung durch Patientinnen und Patienten
  • Zufriedenheit mit der ärztlichen Versorgung
  • Zufriedenheit mit der pflegerischen Betreuung
  • Zufriedenheit mit Organisation und Service

Die Ergebnisse zur Weiterempfehlung eines Krankenhauses werden unabhängig vom Behandlungsanlass in der Ergebnisliste angezeigt, wenn verfügbar.

Der Fragebogen für Patientinnen, die aufgrund einer Geburt im Krankenhaus waren, wurde eigens für die Geburtshilfe entwickelt (PEQ-Geburt). Versicherte werden hierbei zusätzlich zu folgenden Aspekten befragt:

  • Zufriedenheit mit der Betreuung durch die Hebamme
  • Schmerzbehandlung während und nach der Entbindung
  • Umgang des Personals mit dem neugeborenen Kind

Die Ergebnisse zur Weiterempfehlung zu Geburten werden immer dann angezeigt, wenn ein entsprechender Behandlungsanlass eingegeben wird, etwa „Geburt“.

Weitere Informationen, auch zur wissenschaftlichen Entwicklung des Fragebogens, finden Sie in der Methodeninformation zum Patients‘ Experience Questionnaire (PEQ).


6.9.4 Wie werden die Ergebnisse der Patientenbefragung berechnet und dargestellt?

Alle Einzelergebnisse zu einer Frage, beispielsweise „Würden Sie dieses Krankenhaus Ihrem besten Freund/Ihrer besten Freundin weiterempfehlen?“ werden zu einem Wert zusammengefasst, im Beispielfall zur sogenannten Weiterempfehlungsrate. Zur Ermittlung der Patientenbewertung wird die auf dem Fragebogen angekreuzte Antwort einer jeden Frage in einen Prozentwert umgewandelt, der dann für die weitere Berechnung verwendet wird. Bei der im PEQ einheitlich bei jeder Frage verwendeten sechsstufigen Antwortskala steht die „1“ als bestmögliche Bewertung für 100 % und die „6“ als schlechtestmögliche Bewertung für 0. Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses eines Krankenhauses — ausgedrückt in einem Prozentwert — wird jede Frage und somit auch jede Antwort gleich gewichtet. Somit ergibt sich das Gesamtergebnis aus der Addition aller Prozentwerte der Einzelantworten dividiert durch die Gesamtanzahl aller Einzelantworten. Auf diese Weise können auch Rückläufer in die Auswertung eingehen, bei denen nicht alle Fragen beantwortet wurden. Es gilt: Je höher der Prozentwert, umso besser ist das Krankenhaus von den Versicherten bewertet worden. Für die Ermittlung der Ergebnisse der einzelnen Fachabteilungen gilt dieselbe Berechnungsmethode.

Befragungsergebnisse, die in psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Fachabteilungen gewonnen wurden, werden auf Fachabteilungsebene ausgewiesen. Aufgrund der Besonderheit der Strukturen und Prozesse dieser Versorgung fließen diese Ergebnisse nicht in das Gesamtergebnis eines Krankenhauses ein.

Dieselbe Auswertungsmethode gilt für alle weiteren Fragen des Fragebogens.

Der Prozentwert wird zur verständlicheren Darstellung in drei Stufen eingeteilt und grafisch mit Sternen wie folgt dargestellt.

  • Drei Sterne: Das Krankenhaus gehört zu den 25 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland mit hoher Weiterempfehlung (>=75%-Quantil), sinngemäß „überdurchschnittliche Weiterempfehlung“
  • Zwei Sterne: Das Krankenhaus gehört zu den 50 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland, deren Weiterempfehlung im Mittelfeld liegt (>25%-Quantil und <75%-Quantil), sinngemäß „durchschnittliche Weiterempfehlung“
  • Ein Stern: Das Krankenhaus gehört zu den 25 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland mit der geringsten Weiterempfehlung (<25%-Quantil), sinngemäß „unterdurchschnittliche Weiterempfehlung“

Der Begriff „durchschnittlich“ meint hier, dass die Einrichtung „im Mittelfeld liegt“; nicht jedoch, dass ihre Weiterempfehlungsrate exakt dem Durchschnitt entspricht.

6.10 Welche Qualitätsdaten gibt es darüber hinaus und warum sind sie über die Weisse Liste nicht abrufbar

Es gibt im deutschen Gesundheitswesen weitere Informationen und Datenquellen zu Krankenhäusern, die eigentlich zu einer umfassenden Qualitätsbewertung dazugehören würden, jedoch der Weissen Liste nicht zur Verfügung stehen.

Dazu gehören sogenannte Routinedaten. Das sind Abrechnungs- und Patientendaten, mit denen man mit wissenschaftlichen und statistischen Verfahren analysieren kann, wie gut jedes Krankenhaus bei bestimmten Behandlungen abschneidet.

Das Verfahren wird nur von wenigen Krankenkassen eingesetzt, etwa die AOKs. Die Daten werden allerdings nicht veröffentlicht oder anderen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere gute Methode, um die Qualität zu bewerten, sind patientenberichtete Ergebnisse, in der Fachsprache Patient Reported Outcomes (PRO) genannt. PROs sind eine Art Fragebogen, mit dem Patientinnen und Patienten ihren persönlichen Gesundheitszustand vor und nach einer Behandlung dokumentieren, etwa zu Schmerzen oder Beweglichkeit. Die Befragung wird während der Behandlung und auch nach Behandlungsende noch mehrfach wiederholt. So ist eine Bewertung der Qualität von einzelnen Krankenhäusern aber auch Behandlungsmethoden aus Sicht der Patientinnen und Patienten möglich. Die Methode wird in Deutschland bislang nur in wenigen Krankenhäusern eingesetzt. Die Ergebnisse werden im Regelfall nicht veröffentlicht.

Die Weisse Liste setzt sich dafür ein, die Auswertung von Routinedaten sowie PROs flächendeckend in Deutschland einzusetzen und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit, insbesondere zur Patienteninformation zur Verfügung zu stellen.

7 Warum werden Gesundheitsinformationen und in manchen Fällen besondere Hinweise angezeigt?

Bei bestimmten Behandlungsgründen ist es nach Expertenmeinung aus medizinischen Gründen für Patientinnen und Patienten wichtig, auf bestimmte Aspekte besonders zu achten. Das können besondere gesetzliche Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser sein oder Qualitätskriterien, die besonders wichtig sind. Die Weisse Liste möchte zudem auf verlässliche, unabhängige Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten hinweisen.

7.1 Gesundheitsinformationen

Generell werden auf der Weissen Liste zum Suchbegriff passende Gesundheitsinformationen dargestellt bzw. auf entsprechende Artikel verlinkt. Diese Informationen stammen von „gesundheisinformation.de“, einer Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und des Gemeinsamen Bundesausschuss arbeitet. Die angebotenen Informationen sind möglichst evidenzbasiert, das bedeutet verlässlich und wissenschaftlich abgesichert.

Die Weisse Liste erstellt selbst keine Gesundheitsinformationen.

7.2 Information zur Mindestmengenregelung

Für einige Behandlungen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an durchzuführenden Behandlungen, damit ein Krankenhaus diese auch erbringen darf. Wenn eine der gesuchten Behandlungen von einer Mindestmengenregelung betroffen ist, wird auf der Ergebnisseite ein entsprechender Hinweis angezeigt, der auf diese Mindestmengenregelung aufmerksam macht sowie darauf, was Patienten bei der Mindestmengenregelung beachten sollten.

7.3 Zweitmeinungsangebote

Falls es zu einer gesuchten Behandlung medizinisch sinnvoll ist, eine zweite Meinung einzuholen, so wird ein entsprechender Hinweis angezeigt. Auf der Weissen Liste wird der Hinweis angezeigt, wenn es für die gesuchte Behandlung Zweitmeinungsangebote der Krankenkassen gibt. Zweitmeinungsangebote gibt es für Eingriffe/Operationen, bei denen sich Studien zufolge gezeigt hat, dass nicht in allen Fällen eine Operation die beste Behandlung ist oder besonders häufig eine Operation durchgeführt wird, die nicht unbedingt nötig gewesen wäre.

8 Welche Datenquellen nutzt die Weisse Liste?

Die Weisse Liste nutzt folgende Datenquellen:

  • Qualitätsberichte - offizielle Qualitätsinformationen aus den gesetzlichen strukturierten Qualitätsberichten
  • Ergebnisdaten der Patientenbefragung der Weissen Liste, die von unseren Partner-Krankenkassen AOK und KKH durchgeführt werden. Dabei werden Patientinnen und Patienten befragt, die tatsächlich im Krankenhaus waren.
  • Erfahrungsberichte, die Patientinnen und Patienten und andere Menschen online auf der Weissen Liste zu Krankenhäusern mitteilen. Teilnehmen dürfen alle Menschen, die Erfahrungen mit dem Krankenhaus gemacht haben
  • Zentrumszertifikate - Darstellung der durch medizinische Fachgesellschaften zertifizierten Krankenhäuser, die besonders geeignet sind für bestimmte Erkrankungen bzw. Behandlungen - alle Informationen zum Thema Zentren und Zertifikate

8.1 Was sind die gesetzlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser?

Die hauptsächliche Datengrundlage der Krankenhaussuche sind die sogenannten strukturierten Qualitätsberichte der Kliniken (gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V).

Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich diesen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen.

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, wahrheitsgemäß über Zahlen und Fakten ihres Krankenhauses zu informieren. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Leistungsangebot, genaue Anzahlen der durchgeführten Behandlungen und Operationen offen sowie Angaben zur Qualifikation und Anzahl des Personals.

In den Qualitätsberichten enthalten sind auch die Ergebnisse der sogenannten „externen stationären Qualitätssicherung“.

Die Qualitätsberichtsdaten für die Berichtsjahre 2019 und 2020 sind in Folge der Covid-19-Pandemie nicht vollständig, und damit für Vorjahresvergleiche nur eingeschränkt nutzbar.

8.2 Gesundheitsinformationen

Auf der Weissen Liste sind zum jeweiligen Suchbegriff passende qualitätsgeprüfte Gesundheitsinformationen verlinkt und in Auszügen angezeigt. Diese Informationen stammen von „gesundheisinformation.de“, einer Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) arbeitet.

9 Wie aktuell sind die Angaben auf der Weissen Liste?

Angaben aus den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser

Die meisten Angaben auf der Weissen Liste beruhen auf den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Diese gelten für ein bestimmtes Berichtsjahr und werden jährlich aktualisiert. Im Folgejahr eines Berichtsjahres werden die Daten von den Krankenhäusern gesammelt und gemeldet. Außerdem wird das Verfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung durchgeführt. Erst im Frühjahr des zweiten Jahres nach dem Berichtsjahr werden die entsprechenden Daten öffentlich zugänglich gemacht. Erst dann können sie auch in die Weisse Liste übertragen und veröffentlicht werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2022 zeigen die Daten in der Krankenhaussuche also die Informationen der Krankenhäuser aus dem Jahr 2020.

Als Weisse Liste setzen wir uns dafür ein, dass die Daten zukünftig schneller für die Information der Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Ergebnisse der Patientenzufriedenheitsbefragung mit dem Patients‘ Experience Questionnaire

Die Patientenbefragung wird fünfmal jährlich durchgeführt und wenige Wochen nach der Durchführung ausgewertet und veröffentlicht. In einem rollierenden System werden jedes Mal, wenn neue Ergebnisse eingespeist werden, die ältesten Ergebnisse verworfen. Dadurch werden auf der Weissen Liste nur Befragungsergebnisse angezeigt, die höchstens zwei Jahre alt sind.

Erfahrungsberichte

Die Erfahrungsberichte auf der Weissen Liste werden nach einer redaktionellen Prüfung innerhalb ein bis zwei Wochen nach der Erstellung durch die Patienten oder Angehörigen veröffentlicht. Sie verbleiben bis maximal fünf Jahre nach dem beschriebenen Krankenhausaufenthalt auf der Weissen Liste und werden danach gelöscht.

Angaben zu Zentrumszertifikaten

Die Angaben zu Zentrumszertifikaten werden vier Mal im Jahr aktualisiert.

Gesundheitsinformationen

Die in Auszügen dargestellten Gesundheitsinformationen des IQWiG werden regelmäßig aktualisiert. Das genaue Aktualisierungsdatum für die einzelnen Artikel finden Sie auf der jeweils verlinkten vollständigen Version unter gesundheitsinformation.de.

10 Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf die Krankenhaussuche der Weissen Liste?

Die Corona-Pandemie hat seit dem Frühjahr 2020 starke Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, insbesondere die Krankenhäuser. Während der verschiedenen Corona-Wellen war dort kein regulärer Betrieb möglich. Viele nicht lebensnotwendige Behandlungen etwa mussten verschoben werden. Gleichzeitig traten auch unabhängig von Verschiebungen manche Krankenhausfälle seltener auf.

Das Krankenhauspersonal – aber auch Patientinnen und Patienten – hatten über lange Zeiträume mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Personal musste anders eingesetzt werden als üblich, teilweise mussten Krankenhäuser mit weniger Personal pro Patientin bzw. Patient auskommen, als eigentlich geboten.

Dies alles hat nur schwer bestimmbare Auswirkungen auf die Qualität der Behandlungen.

Deshalb wurde die Patientenbefragung der Weissen Liste für drei Befragungszeitpunkte ausgesetzt (April, Juli 2020 und Februar 2021).

Ob und inwieweit die Daten der gesetzlichen Qualitätssicherung in ihrer Aussagekraft beeinträchtigt sind, ist noch nicht absehbar. Das Verfahren wurde im Jahr 2020 später durchgeführt und die Daten waren im Jahr 2021 später als üblich verfügbar.

11 Rechtliche Hinweise zur Methodik

Sämtliche der Weissen Liste zugrunde liegenden Methodiken und ihre technische Umsetzung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt und ausgeführt. Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen sowie die Aggregation von Rohdaten zu aussagekräftigen Informationen ist konzeptionell und technisch anspruchsvoll. Sowohl bei der Konzeption, der Dokumentation sowie bei der technischen Umsetzung können Fehler leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Angaben auf der Weissen Liste erfolgen daher ohne Gewähr. Irrtümer sind vorbehalten. Die Weisse Liste behält sich vor, Berechnungs- und Darstellungsmethoden zu ändern.

Sollten Sie Fehler entdecken, Hinweise für Verbesserungsmöglichkeiten oder Fragen zur Methodik haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Urheberrechten im Impressum sowie unsere Nutzungsbedingungen.