Seit Juni 2008 ist die Weisse Liste online zugänglich – und informiert unabhängig und leicht verständlich über das Leistungsangebot und die Qualität von Krankenhäusern. Zentrale Grundlage der Informationen im Portal sind die sogenannten Qualitätsberichte der Kliniken (gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V). Die Krankenhaussuche enthält ausschließlich Angaben über Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen und damit verpflichtet sind, regelmäßig einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern noch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich Versicherte behandelt werden. Neben den Daten aus den Qualitätsberichten fließen Ergebnisse aus einer Patientenbefragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire und Zusatzinformationen von Krankenhäuser in das Portal ein.
Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind (nach § 108 SGB V), müssen im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht veröffentlichen – so will es das Gesetz. 2005 haben die Kliniken die ersten Berichte vorgelegt, 2009 ist die dritte Auflage erschienen; die Daten darin beziehen sich auf das Jahr 2008. Zentrales Ziel der Berichte ist es, Patienten eine Orientierungshilfe für die Wahl eines Krankenhauses zu geben. Zudem sollen einweisende Ärzte und Krankenkassen unterstützt werden, die Qualität der Kliniken beurteilen zu können. In den Berichten legen die Krankenhäuser Zahlen und Fakten wie Anzahl der Betten und Operationen offen und geben Auskunft über die Qualifikation ihrer Ärzte sowie den Erfolg ihrer Behandlungen. Die Informationen werden in der Weissen Liste leicht verständlich und nutzerfreundlich aufbereitet, die Nutzer können einzelne Krankenhäuser direkt miteinander vergleichen.
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Patienten informieren Patienten: Neben den in den Berichten bereits vorhandenen Informationen zur Krankenhausqualität setzt die Weisse Liste besonders auf die Erfahrungen ehemaliger Patienten. Grundlage ist eine Befragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire (PEQ), einem wissenschaftlich fundierten Kurzfragebogen, der speziell für das Projekt Weisse Liste entwickelt wurde. Die Patienten werden damit nach ihrem Krankenhausaufenthalt schriftlich befragt, wie sie die Qualität der Versorgung in einer Fachabteilung erlebt haben und beurteilen - zum Beispiel das Informationsverhalten der Ärzte und Pflegekräfte, die organisatorischen Abläufe oder die Ausstattung der Krankenzimmer. Zudem werden sie gefragt, ob sie das Krankenhaus einem besten Freund oder einer besten Freundin weiterempfehlen würden. Alle in der Weissen Liste dargestellten Krankenhäuser können an der Befragung teilnehmen. Wenn zu einem Krankenhaus noch keine Befragungsergebnisse dargestellt sind, so liegt das daran, dass es sich noch nicht an der Befragung beteiligt hat. Wollen die Krankenhäuser die Ergebnisse in der Weissen Liste veröffentlichen, ist die Zusammenarbeit mit einem bei Stiftung Praxissiegel e. V. akkreditierten Befragungsinstitut erforderlich. Die Institute gewährleisten die Einhaltung der methodischen Standards und eines einheitlichen Verfahrens. So werden die Ergebnisse der Befragung bundesweit vergleichbar.
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Zusatzinformationen von Krankenhäusern
Im Portal finden sich zudem für Patienten relevante Zusatzinformationen zu den Kliniken, die die Krankenhaus-Qualitätsberichte sinnvoll ergänzen. Dabei handelt es sich etwa um Informationen zu Besuchszeiten, zu Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Ausgewählt wurden die Informationen auf Basis einer umfassenden Bedarfsanalyse. Maßgeblich war dabei die Frage, welche Angaben für Patienten bei der Wahl einer Klinik von Bedeutung sind. Diese Zusatzinformationen übermitteln die Krankenhäuser direkt an die Weisse Liste.
Fragen zu den Datengrundlagen und zur Methodik können Sie an das Projektbüro der Weissen Liste richten. Hier kommen Sie zum Kontaktformular des Projektbüros.