ZFP Südwürttemberg, Krankenhaus Zwiefalten - Zwiefalten
Allgemeine Informationen
| Vollstationäre Fallzahl | 2548 |
|---|---|
| Teilstationäre Fallzahl | 133 |
| Anzahl ambulant durchgeführter Operationen und sonstiger stationsersetzender Maßnahmen¹ | - |
| Geführte Fachabteilungen |
|
| Anzahl Versorgungsschwerpunkte des Krankenhauses¹ | - |
| Anzahl Versorgungsschwerpunkte der Fachabteilungen¹ | 14 |
| Arzt mit ambulanter D-Arzt-Zulassung vorhanden | ![]() |
| stationäre BG-Zulassung | ![]() |
| Versorgungsverpflichtung Psychiatrie | ![]() |
| Gesamtbettenzahl des Krankenhauses | 247 |
| Akademisches Lehrkrankenhaus | ![]() |
| Name des Krankenhausträgers | ZfP Südwürttemberg |
| Art des Krankenhausträgers | öffentlich |
Leistungsspektrum
| Die häufigsten Hauptbehandlungsanlässe*¹ |
F10: Psychische bzw. Verhaltensstörung durch Alkohol Anzahl: 928 Anteil an allen Fällen: 36,42 % F20: Schizophrenie Anzahl: 346 Anteil an allen Fällen: 13,58 % F33: Wiederholt auftretende Phasen der Niedergeschlagenheit Anzahl: 274 Anteil an allen Fällen: 10,75 % F32: Phase der Niedergeschlagenheit - Depressive Episode Anzahl: 195 Anteil an allen Fällen: 7,65 % F19: Psychische bzw. Verhaltensstörung durch Gebrauch mehrerer Substanzen oder Konsum anderer bewusstseinsverändernder Substanzen Anzahl: 148 Anteil an allen Fällen: 5,81 % F43: Reaktionen auf schwere belastende Ereignisse bzw. besondere Veränderungen im Leben Anzahl: 131 Anteil an allen Fällen: 5,14 % F25: Psychische Störung, die mit Realitätsverslust, Wahn, Depression bzw. krankhafter Hochstimmung einhergeht - Schizoaffektive Störung Anzahl: 65 Anteil an allen Fällen: 2,55 % I63: Schlaganfall durch Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn - Hirninfarkt Anzahl: 49 Anteil an allen Fällen: 1,92 % F60: Schwere, beeinträchtigende Störung der Persönlichkeit und des Verhaltens, z.B. paranoide, zwanghafte oder ängstliche Persönlichkeitsstörung Anzahl: 47 Anteil an allen Fällen: 1,84 % F31: Psychische Störung mit Phasen der Niedergeschlagenheit und übermäßiger Hochstimmung - manisch-depressive Krankheit Anzahl: 45 Anteil an allen Fällen: 1,77 % G30: G30 Anzahl: 32 Anteil an allen Fällen: 1,26 % F05: Verwirrtheitszustand, nicht durch Alkohol oder andere bewusstseinsverändernde Substanzen bedingt Anzahl: 32 Anteil an allen Fällen: 1,26 % I61: Schlaganfall durch Blutung innerhalb des Gehirns Anzahl: 30 Anteil an allen Fällen: 1,18 % F11: Psychische bzw. Verhaltensstörung durch Substanzen, die mit Morphium verwandt sind (Opioide) Anzahl: 27 Anteil an allen Fällen: 1,06 % F03: Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit (Demenz), vom Arzt nicht näher bezeichnet Anzahl: 23 Anteil an allen Fällen: 0,90 % S06: Verletzung des Schädelinneren Anzahl: 22 Anteil an allen Fällen: 0,86 % F41: Sonstige Angststörung Anzahl: 20 Anteil an allen Fällen: 0,78 % F13: Psychische bzw. Verhaltensstörung durch Beruhigungs- oder Schlafmittel Anzahl: 17 Anteil an allen Fällen: 0,67 % F06: Sonstige psychische Störung aufgrund einer Schädigung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit Anzahl: 15 Anteil an allen Fällen: 0,59 % G62: Sonstige Funktionsstörung mehrerer Nerven Anzahl: 14 Anteil an allen Fällen: 0,55 % |
|---|---|
| Die häufigsten Operationen und Prozeduren (OPS)*¹ | - |
| Die häufigsten ambulant durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Maßnahmen*¹ | - |
Qualifikation, Erfahrung und Qualität
Personelle Ausstattung mit Ärzten und Pflegekräften
| Ärzte ohne Belegärzte | 26,3 |
|---|---|
| Fachärzte | 14,6 |
| Belegärzte | 0,0 |
| Ärzte ohne Fachabteilungszuordnung | 0 |
| Ärztliche Qualifikation | |
| Gesundheits-/ Krankenpfleger | 92,1 |
| Gesundheits-/ Kinderkrankenpfleger | 1,0 |
| Altenpfleger | 8,4 |
| Pflegeassistenten | 0,0 |
| Krankenpflegehelfer | 10,5 |
| Pflegehelfer | 0,0 |
| Hebammen Entbindungspfleger | 0,0 |
| Operationstechnische Assistenz | 0,0 |
| Sonstige Pflegekräfte¹ | 8,9 |
| Pflegerische Qualifikation |
|
Personelle Ausstattung mit speziellem therapeutischem Personal
| Arzthelfer und Arzthelferin | 10,4 |
|---|---|
| Bewegungstherapeut und Bewegungstherapeutin (z. B. nach DAKBT)/Tanztherapeut und Tanztherapeutin | 1,6 |
| Ergotherapeut und Ergotherapeutin/Arbeits- und Beschäftigungstherapeut und Arbeits- und Beschäftigungstherapeutin | 6,2 |
| Erzieher und Erzieherin | 5,9 |
| Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin | 8,3 |
| Heilpädagoge und Heilpädagogin | 1,2 |
| Kunsttherapeut und Kunsttherapeutin/Maltherapeut und Maltherapeutin/Gestaltungstherapeut und Gestaltungstherapeutin/ Bibliotherapeut und Bibliotherapeutin | 1,8 |
| Logopäde und Logopädin/Sprachheilpädagoge und Sprachheilpädagogin/Klinischer Linguist und Klinische Linguistin/Sprechwissenschaftler und Sprechwissenschftlerin/Phonetiker und Phonetikerin | 0,8 |
| Medizinisch-technischer Assistent und Medizinisch-technische Assistentin/Funktionspersonal | 0,1 |
| Musiktherapeut und Musiktherapeutin | 1,5 |
| Physiotherapeut und Physiotherapeutin | 4,2 |
| Psychologe und Psychologin | 10,4 |
| Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin | 2,8 |
| Sozialpädagoge und Sozialpädagogin | 6,9 |
| Sportlehrer und Sportlehrerin/Gymnastiklehrer und Gymnastiklehrerin/Sportpädagoge und Sportpädagogin | 0,3 |
Nicht-medizinische Service-Angebote
| Nicht-medizinische Service-Angebote des Krankenhauses |
|
|---|
Lehre und Ausbildung
| Akademische Lehre | |
|---|---|
| Ausbildung in anderen Heilberufen |
(*) Ausgewiesen ist die Mindestanzahl behandelter Fälle oder durchgeführter Untersuchungen und Behandlungen.
(1) Berechnung auf Grundlage des Krankenhaus-Qualitätsberichts
(2) Zusatzinformation des Krankenhauses (Direktangabe)
(3) Ergebnis einer Patientenbefragung mit dem Patients' Experience Questionnaire (Patientenerfahrungen)
(6) Weiterführende Informationen unter: http://www.ktq.de
Hinweis: die Informationen können aktueller sein, als die der Qualitätsberichte.
Hinweis: Die Informationen der Weissen Liste sollen die bestehende Arzt-Patienten-Beziehung unterstützen, sie aber keinesfalls ersetzen. Bitte nutzen Sie die Informationen auch als Grundlage für Gespräche mit Ihren behandelnden Ärzten.
Die Weisse Liste verwendet vorrangig die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V. Demnach sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, in einem Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Letztmalig war die bundesweite Vorlage dieser Berichte für das Gesamtjahr 2008 vorgeschrieben. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter www.g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern auch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der Klinik und der jeweiligen Krankenkasse zu klären. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Daten aus den hier verwendeten Qualitätsberichten auf Selbstangaben der Krankenhäuser basieren.
Weiterführende Erläuterungen / Hinweise zur Datengrundlage
Hauptstraße 9
88529 Zwiefalten
Tel.: 07373 / 10 - 0
Fax: 07373 / 10 - 3409




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