Pius-Hospital - Oldenburg
Klinik für Anästhesie und Interdisziplinäre Intensivmedizin
Allgemeine Informationen
| Fachabteilungstyp | Nicht bettenführende Abteilung |
|---|---|
| Vollstationäre Fallzahl | 0 |
| Teilstationäre Fallzahl | 0 |
| Anzahl ambulant durchgeführter Operationen und sonstiger stationsersetzender Maßnahmen¹ | - |
Leistungsspektrum
| Die häufigsten Hauptbehandlungsanlässe*¹ | - |
|---|---|
| Die häufigsten Operationen und Prozeduren (OPS)*¹ | - |
| Die häufigsten ambulant durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Maßnahmen*¹ | - |
Qualifikation, Erfahrung und Qualität
| Versorgungsschwerpunkte der Fachabteilung | - |
|---|---|
| Vollstationär behandelte Fälle je Arzt (außer Belegärzte)¹ | 0 |
| Vollstationär behandelte Fälle je Facharzt¹ | 0 |
| Vollstationäre Fälle je Pflegekraft | 0 |
| Ambulanzen | - |
| Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote der Fachabteilungen | - |
| Medizinisch-pflegerische Leistungsangebote des Krankenhauses |
|
Personelle Ausstattung mit Ärzten und Pflegekräften
Nicht-medizinische Service-Angebote
| Nicht-medizinische Service-Angebote der Fachabteilungen | - |
|---|---|
| Nicht-medizinische Service-Angebote des Krankenhauses |
|
(*) Ausgewiesen ist die Mindestanzahl behandelter Fälle oder durchgeführter Untersuchungen und Behandlungen.
(1) Berechnung auf Grundlage des Krankenhaus-Qualitätsberichts
(2) Zusatzinformation des Krankenhauses (Direktangabe)
(3) Ergebnis einer Patientenbefragung mit dem Patients' Experience Questionnaire (Patientenerfahrungen)
(6) Weiterführende Informationen unter: http://www.ktq.de
Hinweis: die Informationen können aktueller sein, als die der Qualitätsberichte.
Hinweis: Die Informationen der Weissen Liste sollen die bestehende Arzt-Patienten-Beziehung unterstützen, sie aber keinesfalls ersetzen. Bitte nutzen Sie die Informationen auch als Grundlage für Gespräche mit Ihren behandelnden Ärzten.
Die Weisse Liste verwendet vorrangig die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V. Demnach sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, in einem Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Letztmalig war die bundesweite Vorlage dieser Berichte für das Gesamtjahr 2008 vorgeschrieben. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter www.g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern auch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der Klinik und der jeweiligen Krankenkasse zu klären. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Daten aus den hier verwendeten Qualitätsberichten auf Selbstangaben der Krankenhäuser basieren.
Weiterführende Erläuterungen / Hinweise zur Datengrundlage
Georgstr. 12
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 / 229 - 1701
Fax: 0441 / 229 - 1725




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