Weisse Liste - Gesundheitsanbieter im Überblick. Kompetent - unabhängig - verständlich.

Datengrundlage

Seit Juni 2008 ist die Weisse Liste online zugänglich – und informiert unabhängig und leicht verständlich über das Leistungsangebot und die Qualität von Krankenhäusern. Zentrale Grundlage der Informationen im Portal sind die sogenannten Qualitätsberichte der Kliniken (gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V). Die Krankenhaussuche enthält ausschließlich Angaben über Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen und damit verpflichtet sind, regelmäßig einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern noch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich Versicherte behandelt werden. Neben den Daten aus den Qualitätsberichten fließen Ergebnisse aus einer Patientenbefragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire und Zusatzinformationen von Krankenhäuser in das Portal ein.

Krankenhaus-Qualitätsberichte

Die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind (nach § 108 SGB V), müssen im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht veröffentlichen – so will es das Gesetz. 2005 haben die Kliniken die ersten Berichte vorgelegt, 2009 ist die dritte Auflage erschienen; die Daten darin beziehen sich auf das Jahr 2008. Zentrales Ziel der Berichte ist es, Patienten eine Orientierungshilfe für die Wahl eines Krankenhauses zu geben. Zudem sollen einweisende Ärzte und Krankenkassen unterstützt werden, die Qualität der Kliniken beurteilen zu können. In den Berichten legen die Krankenhäuser Zahlen und Fakten wie Anzahl der Betten und Operationen offen und geben Auskunft über die Qualifikation ihrer Ärzte sowie den Erfolg ihrer Behandlungen. Die Informationen werden in der Weissen Liste leicht verständlich und nutzerfreundlich aufbereitet, die Nutzer können einzelne Krankenhäuser direkt miteinander vergleichen.


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Patientenerfahrungen

Patienten informieren Patienten: Neben den in den Berichten bereits vorhandenen Informationen zur Krankenhausqualität setzt die Weisse Liste besonders auf die Erfahrungen ehemaliger Patienten. Grundlage ist eine Befragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire (PEQ), einem wissenschaftlich fundierten Kurzfragebogen, der speziell für das Projekt Weisse Liste entwickelt wurde. Die Patienten werden damit zwei bis acht Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt schriftlich befragt, wie sie die Qualität der Versorgung in einer Fachabteilung erlebt haben und beurteilen - zum Beispiel das Informationsverhalten der Ärzte und Pflegekräfte, die organisatorischen Abläufe oder die Ausstattung der Krankenzimmer. Zudem werden sie gefragt, ob sie das Krankenhaus einem besten Freund oder einer besten Freundin weiterempfehlen würden. Alle in der Weissen Liste dargestellten Krankenhäuser können an der Befragung teilnehmen. Wenn zu einem Krankenhaus noch keine Befragungsergebnisse dargestellt sind, so liegt das daran, dass es sich noch nicht an der Befragung beteiligt hat. Wollen die Krankenhäuser die Ergebnisse in der Weissen Liste veröffentlichen, ist die Zusammenarbeit mit einem bei Stiftung Praxissiegel e. V. akkreditierten Befragungsinstitut erforderlich. Die Institute gewährleisten die Einhaltung der methodischen Standards und eines einheitlichen Verfahrens. So werden die Ergebnisse der Befragung bundesweit vergleichbar.


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Zusatzinformationen von Krankenhäusern

Im Portal finden sich zudem für Patienten relevante Zusatzinformationen zu den Kliniken, die die Krankenhaus-Qualitätsberichte sinnvoll ergänzen. Dabei handelt es sich etwa um Informationen zu Besuchszeiten, zu Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Ausgewählt wurden die Informationen auf Basis einer umfassenden Bedarfsanalyse. Maßgeblich war dabei die Frage, welche Angaben für Patienten bei der Wahl einer Klinik von Bedeutung sind. Diese Zusatzinformationen übermitteln die Krankenhäuser direkt an die Weisse Liste.

Fragen zu den Datengrundlagen und zur Methodik können Sie an das Projektbüro der Weissen Liste richten. Hier kommen Sie zum Kontaktformular des Projektbüros.

Hinweis zur Datengrundlage

Die Weisse Liste verwendet vorrangig die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V. Demnach sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, in einem Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Letztmalig war die bundesweite Vorlage dieser Berichte für das Gesamtjahr 2008 vorgeschrieben. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter www.g-ba.de. Wir weisen darauf hin, dass es neben den nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern auch andere Kliniken gibt, in denen gesetzlich versicherte Patienten behandelt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall mit der Klinik und der jeweiligen Krankenkasse zu klären.

Gesundheitsinformationen in der Weissen Liste

Nutzer der Weissen Liste können nicht nur nach einem passenden Gesundheitsanbieter suchen; sie finden hier auch allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen. Die geprüften Informationen zum Stand des medizinischen Wissens stammen aus dem Internetportal www.gesundheitsinformation.de, das seit 2006 vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrieben wird. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Sie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.
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Krankenhaus-Qualität – Was ist Ihnen wichtig?

Um das Informationsangebot der Weisse Liste stetig zu verbessern, benötigen wir Ihre Unterstützung. An dieser Stelle interessiert uns besonders, welche Informationen Ihnen besonders wichtig sind, um sich für eine Klinik zu entscheiden. Sie können mehrere Antworten anklicken.

Zusätzlich gibt es eine allgemeine Umfrage zur Weissen Liste. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an den Nutzer-Support der Weissen Liste wenden.

Die Befragung und die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Um eine Klinik auszuwählen, ist mir Folgendes besonders wichtig ...

Infos zu Gesundheitsfragen:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 0 11 77 22 (kostenlos aus dem dt. Festnetz)

Nutzerbefragung zur Weissen Liste

Ihre Meinung ist gefragt

Um das Informationsangebot der Weissen Liste fortlaufend zu verbessern, benötigen wir Ihre Meinung. In unserer Nutzerbefragung möchten wir erfahren, ob Sie die von Ihnen gesuchten Informationen gefunden haben, wie schnell Sie die Informationen erreichen konnten und wie Sie die Seiten des Portals insgesamt bewerten. Sie benötigen für das Ausfüllen des Fragebogens höchstens 5 Minuten. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Die Erhebung der Daten erfolgt anonym.

Eine detaillierte Auflistung der erfassten Metadaten sowie Erläuterungen zur Speicherung und Verwendung dieser Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Die erhobenen Metadaten sind anonym und dienen ausschließlich der Verbesserung unseres Angebotes.

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Letzte Aktualisierung: 2010-05-21 16:56:59