Fragen zu den Datengrundlagen
Woher stammen die Qualitätsdaten in der Weissen Liste?
Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland sind per Gesetz verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen sogenannten strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen (gemäß § 137 Abs. 3 Nr. 4 SGB V). Zentrales Ziel dieser Berichte ist es, Patienten bei der Auswahl eines geeigneten Krankenhauses zu unterstützen. Die Krankenhaus-Qualitätsberichte bilden die Datengrundlage für die Weisse Liste. In den Berichten legen die Kliniken Zahlen und Fakten wie Anzahl der Betten und Operationen offen und geben Auskunft über die Qualifikation ihrer Ärzte sowie den Erfolg ihrer Behandlungen. Diese Informationen werden in der Weissen Liste leicht verständlich und nutzerfreundlich aufbereitet, die Nutzer können einzelne Krankenhäuser direkt miteinander vergleichen. Ziel ist es, eine echte Entscheidungshilfe für Patienten und Angehörige zur Verfügung zu stellen.
Außerdem fließen in die Weisse Liste Ergebnisse von Patientenbefragungen mit dem sogenannten Patients' Experience Questionnaire (PEQ) ein. Dafür werden ehemalige Patienten zwei bis acht Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt um ihre Rückmeldung zu den Erfahrungen gebeten, die sie in einer Fachabteilung gemacht haben. Alle in der Weissen Liste dargestellten Krankenhäuser können sich an der Befragung beteiligen. So können die Nutzer des Internetportals erfahren, wie zufrieden andere Patienten mit der Behandlung in einer Fachabteilung waren.
Im Portal finden sich zudem für Patienten relevante Zusatzinformationen zu den Kliniken. Sie ergänzen die Daten aus den Qualitätsberichten. Dabei handelt es sich etwa um Informationen zu Besuchszeiten, zu Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Ausgewählt wurden die Informationen auf Basis einer umfassenden Bedarfsanalyse. Maßgeblich war dabei die Frage, welche Angaben für Patienten bei der Wahl einer Klinik von Bedeutung sind. Diese Zusatzinformationen übermitteln die Krankenhäuser direkt an die Weisse Liste.
Wie ist die Qualität der Datenbasis?
Zentrale Datengrundlage der Weissen Liste sind die sogenannten strukturierten Qualitätsberichte. Alle Krankenhäuser, die für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen sind, müssen diese in einem Abstand von zwei Jahren veröffentlichen. Die Weisse Liste greift auf die Datenbankversionen (XML) dieser Berichte zurück. Diese enthalten deutlich mehr Qualitätsdaten zu vielen Diagnosen und Behandlungen als die ebenfalls existierenden Druckversionen (PDF) der Berichte. Jedoch bleibt zu beachten, dass es sich bei den Daten aus den Qualitätsberichten um Selbstangaben der jeweiligen Krankenhäuser handelt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Krankenhäuser Formvorgaben zum Ausfüllen der Berichte nicht eingehalten, bestimmte Angebote nicht ausgewiesen oder versehentlich falsche Angaben gemacht haben. Eine Überprüfung der Angaben durch die Weisse Liste erfolgt nicht. Gleiches gilt für die Zusatzinformationen, die von den Kliniken direkt an die Weisse Liste geliefert werden. Sollte Ihnen ein Fehler in den Daten auffallen, können Sie ihn in unserem eigens hierzu eingerichteten Kontaktformular melden.
Die Ergebnisse aus der Patientenbefragung mit dem Patients’ Experience Questionnaire beruhen auf einem wissenschaftlich fundierten Fragebogen, dessen Zuverlässigkeit von Wissenschaftlern umfassend überprüft wurde. Voraussetzung für die Darstellung der Ergebnisse in der Weissen Liste ist unter anderem, dass 150 Patienten pro Fachabteilung mit einem Fragebogen angeschrieben wurden und mindestens 50 Patienten geantwortet haben. Die exakte Zahl der Antworten wird in der Weissen Liste genau ausgewiesen.
Die Fragebogen werden zwei bis acht Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt durch die Kliniken an die Patienten versandt. Die anonyme Auswertung erfolgt bei Befragungsinstituten, die bei Stiftung Praxissiegel e. V. für die Befragung akkreditiert sind. Die Institute liefern die Ergebnisse direkt an die Weisse Liste und gewährleisten die Einhaltung der definierten methodischen Standards und eines einheitlichen Verfahrens. Mit dem Verfahren wird ein Standard gesetzt, der alle veröffentlichten Ergebnisse bundesweit vergleichbar macht.
Zum SeitenanfangFinde ich in der Weissen Liste auch Informationen zur Zufriedenheit von Patienten?
In die Weisse Liste fließen nach und nach Informationen zu den Erfahrungen ehemaliger Patienten ein. Grundlage ist eine Befragung mit dem sogenannten Patients’ Experience Questionnaire (PEQ), einem wissenschaftlich fundierten Kurzfragebogen. Die Patienten werden damit zwei bis acht Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt schriftlich befragt, wie sie die Qualität der Versorgung in einer Fachabteilung erlebt haben und beurteilen – zum Beispiel das Informationsverhalten der Ärzte und Pflegekräfte, die organisatorischen Abläufe oder die Ausstattung der Krankenzimmer. Zudem werden sie gefragt, ob sie das Krankenhaus einem besten Freund oder einer besten Freundin weiterempfehlen würden.Alle in der Weissen Liste dargestellten Krankenhäuser können an der Befragung teilnehmen. Die Ergebnisse finden sich in den Krankenhausprofilen der Weissen Liste. Diese lassen sich durch Anklicken der Krankenhausnamen oder durch den direkten Vergleich zweier Krankenhäuser aufrufen. Wenn zu einem Krankenhaus noch keine Befragungsergebnisse dargestellt sind, so liegt das daran, dass es sich noch nicht an der Befragung beteiligt hat. Wollen die Krankenhäuser die Ergebnisse in der Weissen Liste veröffentlichen, ist die Zusammenarbeit mit einem bei Stiftung Praxissiegel e.V. akkreditierten Befragungsinstitut erforderlich. Die Institute gewährleisten die Einhaltung der methodischen Standards und eines einheitlichen Verfahrens. So werden die Ergebnisse der Befragung bundesweit vergleichbar.
Woher stammen die Gesundheitsinformationen in der Weissen Liste?
Die Informationen stammen aus dem Internetportal www.gesundheitsinformation.de, das vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seit 2006 betrieben wird. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Sie verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.Die Aufgabe des IQWiG ist die Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen und die Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse. Das Institut erhält seine Aufträge vom Gemeinsamen Bundesausschuss, einem Gremium der Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, sowie vom Bundesgesundheitsministerium. Das Institut erhält seine Aufträge zu verschiedenen Themenbereichen, unter anderem zum Nutzen diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen, zu strukturierten Behandlungsprogrammen sowie zur Bewertung von klinischen Leitlinien.
Darüber hinaus versteht sich das Institut als wissenschaftliche Informationsquelle für die Öffentlichkeit sowie für Ärztinnen und Ärzte, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Konsumenten und andere Interessierte. Es fungiert als unabhängiger Herausgeber von evidenzbasierten medizinischen Informationen für Bürgerinnen, Bürger, Patientinnen und Patienten, bietet aber keine individuelle Patientenberatung an.




